Großtagespflege

Großtagespflege

Das Kinderbildungsgesetz (§ 4 KiBiz) ermöglicht zusätzliche Ausgestaltungen der Kindertagespflege.

So bietet ein Zusammenschluss von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen die Option, bis zu neun Kinder gleichzeitig innerhalb der Tagespflege zu betreuen. Diese Form der Betreuung wird als "Großtagespflege" bezeichnet und könnte als Bindeglied zwischen der "klassischen", familiennahen Kindertagespflege und der gruppenförmigen, institutionellen Betreuungsform in einer Einrichtung beschrieben werden. An die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen werden erhöhte Anforderungen gestellt. Zu beachten ist, dass bei einer Großtagespflegestelle die eigenen Kinder der Kindertagespflegeperson mit zählen, wenn sie ebenfalls dort betreut werden.

In Düsseldorf muss bei einem Zusammenschluss zu einer Großtagespflege eine der Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Fachkraft sein oder über eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von fünf Kindern verfügen. Liegt eine Pflegeerlaubnis vor, muss zusätzlich eine fünfjährige Tätigkeit in der Betreuung von fünf Kindern, eine Qualifizierung von 160 Stunden nach DJI-Curriculum und 50 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Die weiteren Kindertagespflegepersonen müssen eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von fünf Kindern besitzen. Das Jugendamt empfiehlt bei der Betreuung von bis zu neun Kindern gleichzeitig, dass bis zu zwei Kinder unter einem Jahr alt sein können und sich die Altersstruktur der übrigen Kinder an die Empfehlung für die Betreuung von bis zu fünf Kindern anlehnt.

Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht müssen zwei Kindertagespflegepersonen anwesend sein, wenn mehr als fünf Kinder da sind. Die einzelnen Kinder müssen deutlich vertraglich einer Kindertagespflegeperson zu geordnet sein.

Zusätzlich können eine Küchenkraft, eine Vertretungskraft oder Praktikantinnen oder Praktikanten eingesetzt werden. Der Einsatz bedarf der vorherigen Prüfung und Befürwortung der zuständigen Fachberatungsstelle sowie der Zustimmung des Jugendamtes.

Die Beratung zur Planung und Umsetzung einer Großtagespflegestelle und die Prüfung der Eignung der Kindertagespflegepersonen und des gegebenenfalls zusätzlich eingesetzten Personals sowie der Räumlichkeiten aus pädagogischer Sicht, übernehmen die Fachberatungsstellen (AWO, Diakonie in Düsseldorf, VAMV/KiND, SKFM und pme Familienservice). Es empfiehlt sich vor Abschluss eines Mietvertrages, für die entsprechenden Räume, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Es wird empfohlen vor Anmietung geeigneter Räumlichkeiten den Vermieter, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergesellschaft, ausführlich über die geplante Nutzung zu informieren.

Nutzungsänderung

Für Räume, in denen Großtagespflege angeboten wird, muss grundsätzlich eine Nutzungsänderung beim Bauaufsichtsamt beantragt werden. Dort wird jeder Fall individuell geprüft. Erst mit dem positiven Bescheid des Bauaufsichtsamtes kann den Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis für die Tätigkeit in den entsprechenden Räumen erteilt werden.

Die Räume sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Räume sollen grundsätzlich im Erdgeschoss liegen.
  • Es muss einen zweiten Rettungsweg für die Aufenthaltsräume der Kinder geben. Dieser soll auf der gleichen Ebene - in der Regel also im Erdgeschoss - liegen und über eine Tür direkt ins Freie stattfinden. Geringfügige Höhenunterschiede sind durch Differenzstufen auszugleichen.
  • Ein zusätzlicher Stellplatznachweis ist nicht erforderlich.
  • Ein neuer Schallschutznachweis wird in vorher gewerblichen Nutzungseinheiten in der Regel nicht erforderlich sein, weil diese ein höheres Schalldämmmaß erfüllen.
  • Rauchmelder nach DIN 14676 müssen vorhanden sein beziehungsweise nachträglich installiert werden. Ist das gesamte Objekt größer als 200 Quadratmeter oder mehrgeschossig sind vernetzte Rauchwarnmelder nach DIN 14676 erforderlich.
  • Ein Feuerlöscher muss vorhanden sein beziehungsweise nachträglich angeschafft werden.
  • Es ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B insbesondere unter der Berücksichtigung der Rettungsmöglichkeiten für Kleinstkinder aufzustellen.

Bauaufsichtsamt (Amt 63)
Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf
Telefon 0211.89-9 36 31

bauaufsichtsamt@duesseldorf.de
www.duesseldorf.de/bauaufsichtsamt