Qualifizierung

Qualifizierung

Ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist aufgrund der hohen Verantwortung, die Sie übernehmen, eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Sie werden während der Betreuungszeit zur Hauptbezugsperson für das Ihnen anvertraute Kind. Dabei geht es nicht nur um die Grundversorgung mit Essen, Körperpflege usw., sondern um eine umfassende Förderung des Kindes. Diese Förderung umfasst auch alle Bereiche von Erziehung und Bildung, zu denen Sie als Tagesmutter oder Tagesvater einen wichtigen, verpflichtenden Beitrag leisten.

Um Ihre Eignung zu belegen, müssen Sie als Kindertagespflegeperson über "vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben" (§ 23 Abs. 3 SGB VIII, Sozialgesetzbuch, 8.  Buch).

Qualifizierungsmaßnahmen werden in Düsseldorf von folgenden Bildungsträgern angeboten

  • ASG Bildungsforum
  • efa Evangelisches Familienbildungswerk
  • AWO Familienglobus gGmbH, Familienbildungswerk
  • Diakonie Kaiserswerth

Die Grundlage für die dort angebotenen Qualifizierungskurse ist das DJI-Curriculum. Ihr Qualifizierungsbedarf als zukünftige Kindertagespflegeperson ergibt sich aus Ihren persönlichen Voraussetzungen und Ihrer beruflichen Qualifizierung. Zur Erteilung der Pflegeerlaubnis wird die Vorlage des "Bundeszertifikats für Kindertagespflege" gewünscht, das von den Weiterbildungsträgern für Sie nach dem bestandenen Qualifizierungskurs beim "Bundesverband für Kindertagespflege" beantragt wird.

  • Pflegeerlaubnis für ein Kind, drei oder fünf Kinder
    160 Unterrichtsstunden
  • Pflegeerlaubnis für pädagogische Fachkräfte
    Grundkurs für pädagogische Fachkräfte, 80 Unterrichtsstunden
    Zu den pädagogischen Fachkräften zählen in Düsseldorf Erzieher/-innen, Diplom- Heilpädagogen/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Diplom-Pädagogen/-innen, Kinderpfleger/-innen und Familienpfleger/-innen.
  • Kinderfrauen
    160 Unterrichtsstunden
  • Kindbezogene Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegepersonen aus dem familiären Umfeld
    30 Unterrichtsstunden

Wenden Sie sich bitte an den i-Punkt Familie, wenn Sie als Kindertagespflegeperson ausschließlich ein Kind aus Ihrem Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis betreuen wollen.
Die Kolleginnen des Fachteams klären mit Ihnen Ihren persönlichen Qualifizierungsbedarf.

Erstattung der Qualifizierungskosten

Die Kosten für die Qualifizierung zur Kindertagespflegepersonen können auf Antrag vom Jugendamt erstattet werden. Einbezogen in diese Regelung sind die 80 und 160 Unterrichtsstunden umfassenden Qualifizierungskurse nach dem DJI-Curriculum. Zur Erstattung der Kosten muss eine Tätigkeit in der Kindertagespflege von 12 Monaten nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt der Betreuungsvertrag. Angerechnet wird auch die Betreuung von Kindern aus anderen Kommunen. Sollte ein Kind frühzeitig die Tagespflegestelle verlassen und es so zu einer Lücke in den 12 Monaten kommen, wird auch anerkannt, dass der Platz weiterhin zur Vermittlung und damit Weiterbelegung zur Verfügung gestellt wird. Als Nachweis gilt hier die Meldung der freien Plätze an die Fachberatungsstelle gelten.