Mietrechtliche Fragen

Mietrechtliche Fragen

Bezüglich der Frage, ob der Vermieter der Betreuungstätigkeit zustimmen muss, gibt es Gerichtsentscheidungen. Im Grundsatz erkannten die Gerichte an, dass die Betreuung von Kindern in einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters zulässig ist.

Allerdings wird die Zulässigkeit der Aufnahme fremder Kinder in folgenden Fällen begrenzt

  • die Kinderbetreuung nimmt den Umfang eines Kindergartens an
  • der Erwerbscharakter steht im Vordergrund
  • andere Hausbewohner werden durch Lärm belästigt
  • durch starken Publikumsverkehr verliert das Haus seinen privaten Charakter
  • wegen der Größe der Wohnung kann keine vertragsgemäße Nutzung angenommen werden.

Es bleibt immer eine Frage der Abwägung im konkreten Einzelfall, bei der insbesondere die Anzahl der betreuten fremden und eigenen Kinder und die Größe und Art des Mietobjektes (Mehr- oder Einfamilienhaus) zu berücksichtigen sind.

Auch die Frage, ob der Vermieter wegen der Betreuung von Tagespflegekindern die Umlagen erhöhen kann, sollte im Einzelfall entschieden werden. In der Regel haben Tagespflegekinder Besucherstatus und werden nicht grundversorgt, eine Umlagenerhöhung ist nicht gerechtfertigt.