Aktuelle Informationen der Friedhofsverwaltung
Friedhofsbetrieb läuft mit Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie weiter
Grundsätzlich appelliert die Friedhofsverwaltung an alle Friedhofsnutzer, Besuche der Verwaltung sowie der Beerdigungsfeiern nur wahrzunehmen, wenn sie gesund sind! Achten Sie auf die Hygieneregeln! Helfen Sie mit, dass wir alle gesund bleiben!
Die Friedhofsverwaltung bittet darum, persönliche Termine in den Friedhofsverwaltungen auf das nötigste Maß zu beschränken und verstärkt Kontakt per Telefon, Fax oder E-Mail aufzunehmen. Nach Möglichkeit vereinbaren Sie vorab per Telefon einen Termin. Bitte beachten Sie auf den Friedhöfen die jeweils ausgeschilderten Verhaltensweisen zum Betreten der Gebäude, zu den Abstands- und Hygieneregeln und desinfizieren sich die Hände gründlich! Treten Sie bitte ausschließlich vor die Infektionsschutzwand und sprechen dort mit unseren Mitarbeiter*innen. Denken Sie bitte immer an die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und tragen beim Betreten der Verwaltungsstellen Ihren persönlichen Mund-Nase-Schutz (MNS).
Die Beerdigungen unterliegen den Vorgaben der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSChVO) in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend dazu kann es seitens der Stadt Allgemeinverfügungen geben, die ebenfalls zu beachten sind. Darüber hinaus regelt die Friedhofsverwaltung bei Bedarf weitere Dinge. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihr Bestattungsunternehmen über die zum Zeitpunkt der Beerdigung oder Trauerfeier geltenden Regeln!
Generell gilt auch bei dem Weg von der Kapelle zum Grab, dass Sie bitte mindestens 1,50 m Abstand zueinander halten. Verzichten Sie auf Umarmungen und Händeschütteln.
Die Friedhofskapellen sind derzeit nur eingeschränkt nutzbar, um den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht zu werden. Die Kapellen verfügen über eine reduzierte Sitzplatzzahl, die je nach Größe der Kapelle variiert. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Bestatter über die zugelassene Zahl an Personen in der Kapelle.
Beachten Sie bitte zwingend die Ausschilderungen vor den Kapellen und nutzen die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände! Betreten Sie mit Abstand die Kapellen und tragen Ihren Mund-Nase-Schutz! Verzichten Sie in der Kapelle auf das Singen und Gesang durch Dritte, denn die Aerosole können Infektionsgefahr bedeuten.
Beachten Sie auch die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsliste! Sprechen Sie bitte mit Ihrem Bestatter, ob er diese Aufgabe für Sie erledigen kann.
Beim Heraustreten aus der Kapelle achten Sie wieder auf die Abstände. Halten Sie zudem in den Kapellen sowie auf den Kapellenvorplätzen die gekennzeichneten Bereiche zwingend frei! Hier darf sich nur Friedhofspersonal bewegen!
Bitte beachten Sie folgende aktuelle Hinweise:
Basierend auf der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30.10.2020 gelten für die Düsseldorfer Friedhöfe ab sofort folgende Regelungen:
- Bei Beerdigungen ist der Mindestabstand einzuhalten und darf nur zwischen nahen Angehörigen unterschritten werden.
- Die Friedhofskapellen sind nur eingeschränkt nutzbar. Hier ist eine Alltagsmaske zu tragen. Im Außenraum gilt zusätzlich Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands bei einer Trauergemeinde von mehr als 25 Personen.
- Der Fahrdienst der Friedhofsmobile auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof sowie auf dem Friedhof Stoffeln wird im November eingestellt. Ebenso wird der Fahrdienst auf dem Friedhof Gerresheim eingestellt.
- Es gilt weiterhin keine Obergrenze für die Zahl der teilnehmenden Personen.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen empfiehlt die Friedhofsverwaltung dringend, die Trauergemeinde möglichst klein zu halten. Auch auf dem Friedhofsgelände gelten die AHA-Regeln.
Mit Blick auf die bevorstehenden Totengedenktage bedauert die Friedhofsverwaltung diese Maßnahme sehr und bittet dafür um Verständnis.
Die Friedhofsverwaltung behält sich jedoch gemäß § 13 Abs. 6 S. 3 CoronaSchVO vor, bei sich ändernder Gefahrenlage die Regelungen für den Beerdigungsbetrieb anzupassen.
Ihre Friedhofsverwaltung