Integrationskurs

Integrationskurs

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird seit 2005 (in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes) gefördert und gefordert.

Eingliederungsbemühungen werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ausländerinnen und Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs mit dem Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1) zu erlangen und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, das sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann. Auf der

Internetseite des BAMF finden Sie viele Informationen hierzu.

Weitere Informationen zu den Integrationskursen

Bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kann es zu Problemen kommen, wenn jemand einer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Rechtsgrundlagen

§§ 43 bis 45 des Aufenthaltsgesetzes

Integrationskursverordnung

 

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