Vorsicht beim Baden im Rhein und in Baggerseen

Strand am Rhein
Rheinkilometer 743 (Foto: Chris Goettert)

Vorsicht beim Baden im Rhein und in Baggerseen

Appell an die Eigenverantwortlichkeit

Hochsommerliche Temperaturen und die bessere Wasserqualität der natürlichen Gewässer in Düsseldorf locken so manchen Bürger zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt manche Gefahr. Generell sollten Menschen, die sich zum Baden in den Rhein oder die Düsseldorfer Baggerseen wagen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das Forstamt und die Wasserschutzpolizei appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Düsseldorfer Baggerseen

Vorsicht ist an den Düsseldorfer Baggerseen geboten, da diese durch Grundwasser gespeist werden. Dadurch ändern sich ihre Wassertemperatur, Gestalt, Tiefe und Uferformation regelmäßig und drastisch. Wer ein Jahr später wieder an einen vermeintlich bekannten Baggersee kommt, kann dort völlig andere Verhältnisse vorfinden. Wenige Meter vom sicheren Ufer weg herrschen oft "eisige" Wassertemperaturen.

Das Baden ist in keinem der Baggerseen erlaubt. Baden ist nur erlaubt, wo Betreuung gegeben ist. Dies ist in Düsseldorf ausschließlich am Unterbacher See der Fall.

Hier ist Baden erlaubt ...

  • Unterbacher See

Hier ist Baden verboten!

  • Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Herderweges
  • Suitbertussee
  • Fliednersee
  • Lambertussee in Kaiserswerth
  • Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
  • Südpark-See
  • Unisee
  • Elbsee Süd und Nord

Da sich die Menschen regelmäßig darüber hinwegsetzen, bleibt den Verantwortlichen nur, an die Vernunft der Leute zu appellieren.

Schwimmen im Rhein

Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Bereichen verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. Auch bei Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusenanlagen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Schiffswerften darf auf keinen Fall geschwommen werden.

Auch andernorts ist Baden im Rhein nach Angaben der zuständigen Wasserschutzpolizei nicht ungefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben, ins Wasser ragende Kiesflächen, die das Wasser bremsen, bilden sich oft gefährliche Strudel und Strömungen.

Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Daher sollten Schwimmer eher am Rand des Stromes bleiben. Wenn ein Schiff vorbei fährt, zieht dies das Wasser an sich. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes lockt gerade Kinder, weiter in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird dabei die Gefahr des "Rückschwalles". Wenn das Schiff vorbei ist, kehrt das Wasser in Wellen zurück.

Die Vertreter von Feuerwehr, DLRG und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Schwierigkeiten geraten".