Schornsteinfeger - Wer ist bei mir zuständig?

Schornsteinfeger - Wer ist bei mir zuständig?

Die Zuständigkeit für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger liegt nach der Reform des Gesetzes bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Für Düsseldorf können Sie über den Link zur SchornsteinfegerInnung für alle Straßen, den für diesen Kehrbezirk bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ermitteln.

Sollten Sie die gewünschte Straße nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf per Mail an poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de oder telefonisch unter 0211 - 4750.

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