Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung

(ehemals Dichtheitsprüfung, "Kanal TÜV")

Diese Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW) wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung geändert und ist seit dem 13.08.2020 in Kraft.

Was bleibt?

1. Sämtliche Regelungen zu industriell, gewerblichem Abwasser bleiben 
    bestehen.
2. Die Prüfpflichten aus der Frist 2015 bleiben auch für häusliches
    Abwasser (Baujahr der Leitungen vor 1965) bestehen.
3. Die Betreiberpflichten nach WHG §§ 60,61 gelten weiterhin für
    Grundstückseigentümer und die Prüfpflicht nach Neubau oder
    wesentlicher Änderung
4. Die Frist 2020 für die Zustands- und Funktionsprüfung an privaten
    Abwasserleitungen in Wasserschutzzonen, die häusliches Abwasser
    führen, wurde gestrichen und im Gegenzug eine    
    "Verdachtsfall-Regelung" ergänzt.

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von speziell geschulten, anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.

Ein Verzeichnis der Grundstücke, die in den Wasserschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen, finden Sie hier (PDF-Datei 2,1 MB).

 

 

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Stadtentwässerungs-
    betrieb

  • Abt. 67/5.5 Grundstücks- entwässerung
    Zustands- und Funktionsprüfung

  • Auf'm Hennekamp 47
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8922722

    E-Mail