Dr. Stephan Keller

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Dr. Stephan Keller

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf

seit 1. November 2020

 

geboren am 18. September 1970 in Aachen
verheiratet, drei Kinder

 

stephan.keller@duesseldorf.de

Frag den OB

Frag den OB

Liebe Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, der persönliche Kontakt mit Ihnen ist mir eine Herzensangelegenheit. Leider kann ich nicht alle persönlich treffen. Aber ich möchte gerne Ihre Fragen beantworten. Mit unserem neuen Format „Frag den OB“ ist genau das jetzt möglich. Schicken Sie mir dazu einfach ein Video mit Ihrer Frage oder Anregung über WhatsApp, Telegram oder Upload. Gerne antworte ich dann ebenfalls über Video auf unseren Accounts in den sozialen Netzwerken.

 

Was macht ein Oberbürgermeister eigentlich?

Gemäß der Gemeindeordnung NRW werden die Bürgerinnen und Bürger in kreisfreien Städten durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten.

Als Oberbürgermeister bin ich Chef der Stadtverwaltung und trage damit die Verantwortung für alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Unterstützt werde ich dabei vom Stadtdirektor, der Kämmerin und den Beigeordneten als weiteren Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes.
Mir sind als Geschäftsbereich direkt zugeordnet das Büro Oberbürgermeister, Beschwerdemanagement, Förderung des Ehrenamtes, Internationale Angelegenheiten und Städtepartnerschaften, Regionale Zusammenarbeit, Angelegenheiten der politischen Gremien, Protokollarische Angelegenheiten und Repräsentation, Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung, Amt für Kommunikation und die Bezirksverwaltungsstellen.

Ich bereite die Beschlüsse des Stadtrates vor, führe diese unter seiner Kontrolle aus und unterrichte ihn über alle wichtigen Angelegenheiten.

Daneben obliegen mir Vertretung und Repräsentation des Rates, in dem ich auch den Vorsitz habe. Dazu gehören unter anderem

  • Festsetzung der Tagesordnung des Rates,
  • die Einberufung des Rates,
  • die Eröffnung und Schließung der Sitzung,
  • die Verhandlungsleitung der Ratssitzung,
  • die Ausübung des Ordnungs- und des Hausrechts während der Ratssitzung
  • und die Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung.

Gefährdet ein Ratsbeschluss nach meiner Auffassung das "Wohl der Gemeinde", so besteht ein Widerspruchsrecht. Bestätigt der Rat seinen Beschluss in einer erneuten Beschlussfassung, dann ist der Beschluss für mich bindend. Für Ratsbeschlüsse, die das geltende Recht verletzen, habe ich eine Beanstandungspflicht. Sollte der Rat seinen Beschluss wiederholen, bin ich hieran nicht gebunden sondern hole unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsichtsbehörde ein.

Darüber hinaus bin ich, ein von mir beauftragter Bediensteter oder eine Bedienstete der Verwaltung in verschiedenen Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien vertreten. Die Gemeindeordnung sieht dieses für alle Gremien vor, in die die Stadt zwei oder mehr Vertreterinnen/Vertreter entsenden kann. Damit soll der Oberbürgermeister das gesamte Aufgabenspektrum der Gemeinde im Auge behalten können.

Meine beruflichen Stationen

seit 01.11.2020
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf

27.09.2020
Wahl zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf

01/2017 – 10/2020
Stadt Köln
Stadtdirektor

01/2011 – 12/2016
Landeshauptstadt Düsseldorf
Beigeordneter für Recht, Ordnung und Verkehr

01/2006 – 12/2010
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Beigeordneter für Städtebau, Umwelt und Kommunalwirtschaft

09/2000 – 12/2005
Deutscher Städtetag, Köln
Leiter des Büros des Hauptgeschäftsführers

09/1999 – 08/2000
Deutscher Städtetag, Köln
Referent (Referat für Grundsatzfragen, der Kommunalverfassung, Verwaltungsstrukturreform und Ausländerrecht)

05/1999 – 08/1999
Verwaltungsgericht Köln
Richter

10/1996 – 01/1998
Anwaltskanzlei Delheid Soiron Schreven Hammer, Aachen
Freier Mitarbeiter

09/1995 – 09/1996
Faculty of Law, Birmingham University (UK)
Wissenschaftlicher Assistent

09/1995 – 09/1996
Anwaltskanzlei Ebersberger Meisen & Coll., Bayreuth
Freier Mitarbeiter

Aus- und Weiterbildung

2010
Promotion zum Dr. jur., Ruhr-Universität Bochum

02/1999
Zweite juristische Staatsprüfung

12/1996
Master of Laws, Birmingham University (UK)

11/1990 – 01/1995
LL.M.-Studium, Birmingham University (UK)

01/1995
Erste juristische Staatsprüfung

11/1990 – 01/1995
Studium der Rechtswissenschaft, Universität Bayreuth

06/1990
Abitur, Städtisches Gymnasium Herzogenrath

Meine Finanzen

Mein monatlicher Brutto-Verdienst als Oberbürgermeister:

 

Grundgehalt B 11
(Stand 01.11.2020)
14.105,40 EUR
Familienzuschlag Ehegattenanteil 146,46 EUR
Familienzuschlag Kinderanteil 647,46 EUR
Aufwandsentschädigung 1.410,54 EUR
Gesamtbrutto 16.309,86 EUR

Meine Nebeneinkünfte 2021

Im Jahr 2021 habe ich für die Tätigkeit in den nachfolgend genannten Gremien eine Vergütung oder einen Kostenersatz in der jeweils angegebenen Höhe erhalten:

  • Industrieterrains Düsseldorf Reisholz AG - Mitglied im Aufsichtsrat: 200,50 EUR
  • Messe Düsseldorf GmbH - Vorsitzender des Aufsichtsrates: 7.860,00 EUR
  • Stadtsparkasse Düsseldorf - Vorsitzender des Verwaltungsrates: 34.668,00 EUR
  • Flughafen Düsseldorf GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates: 3.553,30 EUR
  • Stadtwerke Düsseldorf AG - Mitglied des Aufsichtsrates: 1.926,23 EUR

Gesamtbetrag 2021: 48.208,03 EUR
abzüglich Höchstgrenze § 13 NtV: 26.684,48 EUR
Abführungsbetrag 2021: 21.523,55 EUR

Darüber hinaus gab es für eine Bestellung als Mitglied des Expertenbeirats der Wolters Kluwer Deutschland GmbH eine Entschädigung in Höhe von 1.000,00 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, für die keine Abführungspflicht gemäß § 13 NtV NRW besteht.

Reden

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Reden

Nachfolgend eine Auswahl von Reden, die ich zu verschiedenen Anlässen gehalten habe:

OB Dr. Stephan Keller: Vortrag auf der Immobilienmesse Expo Real in München am 5. Oktober 2023

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Nordrhein-Westfalen die Norddeutsche Ratsverfassung eingeführt. Dabei übernahm ein hauptamtlicher Oberstadtdirektor die Leitung der Stadt. Zusammen mit dem ehrenamtlichen Oberbürgermeister, der lediglich repräsentative Aufgaben wahrnahm, bildete er eine Doppelspitze. Mit einer Änderung der Kommunalverfassung (Gemeindeordnung NRW) wurde das Amt des Oberstadtdirektors mit der Wahlperiode 1999 abgeschafft und mit dem des Oberbürgermeisters vereinigt.