Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel

Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug außer Betrieb setzen und ein neues Fahrzeug zulassen, können Sie auf Wunsch Ihr bisheriges Kennzeichen "behalten" und das neue Fahrzeug damit zulassen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und später wieder zulassen möchten, zum Beispiel ein Cabrio oder Motorrad, das Sie während der Wintermonate nicht nutzen.

Durch eine Gesetzesänderung gibt es für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Möglichkeit, bei einem Fahrzeugwechsel das bisherige Kennzeichen sofort wieder zu verwenden. Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das amtliche Kennzeichen sofort wieder frei und kann neu zugeteilt werden.

Sofern Sie bereits bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges angeben, dass Sie das Kennzeichen behalten möchten, kann es gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr von 2,60 EUR direkt wieder für Sie reserviert werden - 12 Monate lang bei einer Außerbetriebsetzung mit anschließender Wiederzulassung desselben Fahrzeugs. Wird die Reservierung für ein anderes Fahrzeug beantragt, beträgt die Gebühr 12,80 EUR. Hier gilt die Reservierung nur 3 Monate.