Belehrungszeiten und -zeitraum
Belehrung vormittags (außer am 1. Montag im Monat nachmittags): Um
8.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 09.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt.
Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.
Belehrung am 1. Montag im Monat nachmittags: Um 14.45 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 16.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt.
Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.
Voraussetzungen und Unterlagen
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte hier an oder kommen Sie persönlich im Gesundheitsamt vorbei.
Die persönliche Terminvergabe erfolgt montags bis mittwochs von 8.00-9.30 Uhr und montags zusätzlich von 14.00-15.30 Uhr.
Sie benötigen einen Lichtbildausweis, z. B.: Personalausweis, Führerschein oder Pass.
Für die Belehrung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Voranmeldung ist nur gegen Vorauszahlung der Gebühr möglich.
Terminvergabe
Für die Teilnahme an einer Belehrung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß
§ 43 Infektionsschutzgesetz benötigen Sie einen Termin.
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte hier an oder kommen Sie persönlich im Gesundheitsamt vorbei.
Die persönliche Terminvergabe erfolgt montags bis mittwochs von 8.00-9.30 Uhr und montags zusätzlich von 14.00-15.30 Uhr.
Eine Voranmeldung ist nur gegen Vorauszahlung der Gebühr möglich.
Was ist zu bezahlen?
30,00 Euro. Vorauszahlung vor Ort ist erforderlich (kostenfrei bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses).
6,00 Euro (Zweitschrift des Belehrungsnachweises), Zahlung vor Ort ist erforderlich.
Die Ausgabe des Duplikates ist nur montags bis mittwochs von 8.00-9.30 Uhr und montags zusätzlich von 14.00-15.30 Uhr möglich.
Befreiungen
Ja
Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.
Ermäßigungen
Nein
Belehrungsnachweis
Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsnachweis, jeweils für Sie und Ihren Arbeitgeber ausgehändigt. Sollte Ihnen der Belehrungsnachweis abhanden kommen, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen. Diese Zweitschrift kann im Gesundheitsamt Düsseldorf unter Telefon
0211 - 8992618 oder 0211 - 8992603 beauftragt werden, sofern die Belehrung hier stattgefunden hat.
Die Aushändigung einer Zweitschrift gegen Zahlung einer Gebühr von 6 Euro ist montags bis mittwochs von 8.00-9.30 Uhr und montags zusätzlich von 14.00-15.30 Uhr möglich.
Kontakt
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Gesundheitsamt
Fahrplanauskunft
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf -
Telefon
0211 - 8992618
Telefax
0211 - 8929070 -
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10.30-12.30 Uhr und
Di 14.30-16.00 Uhr