Infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt

Infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Hygieneverordnung NRW und die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen nennen die Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Infektionsprävention).
Als Untere Gesundheitsbehörde überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen. Aber auch nichtmedizinische Betriebe, in denen besondere Anforderungen an die Hygiene bestehen (z.B. Tattoo- und Piercingbetriebe) unterliegen der Überwachung. Ebenfalls unterliegen Gemeinschafts- oder Betreuungseinrichtungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Beratung der Verantwortlichen steht mit dem Ziel, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern im Vordergrund dieser Tätigkeit.

Informationen zur Trinkwasserhygiene und zur Hygiene in Schwimmbädern und Badeseen finden Sie im Abschnitt Wasserüberwachung.

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