Entwicklungsstörungen und Behinderungen

Drei Kinder ©Franz Pfluegl/fotolia.com

Entwicklungsstörungen und Behinderungen

Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit erstellt Gutachten im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter, Behörden und Förderstellen. Diese Gutachten dienen als Entscheidungshilfe, um den in ihrer Entwicklung gefährdeten und behinderten Kindern und Jugendlichen notwendige und sinnvolle Maßnahmen zukommen zu lassen.

Gutachterliche Tätigkeit im Auftrag des Amtes für soziale Sicherung und Integration

Ärztliche Gutachten betreffend Kostenübernahmen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
und
Ärztliche Gutachten nach §§ 53, 54 SGB XII für Behinderte

  • Frühförderung
  • Heilpädagogische / Integrative Kindertageseinrichtungen
  • Einzelbetreuung im Kindergarten (von behinderten Kindern)
  • Schulassistenz (von geistig, teilweise von körperlich behinderten Kindern)
  • pädagogische Frühförderung bei Hör- oder Sehschädigung
  • Therapien für autistische Kinder
  • spezielle Therapien

Gutachterliche Tätigkeit im Auftrag des Schulamtes

  • Ärztliche Gutachten im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes (mögliche Förderschwerpunkte: Sprache, Lernen, geistige Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen. Die Begutachtung mit dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" erfolgt in Zusammenarbeit mit einer weiteren Abteilung im Gesundheitsamt).
  • Ärztliche Gutachten bei Sorge um die Gesundheit einzelner Schüler, insbesondere wegen erheblicher Fehlzeiten, oder wegen Ruhens der Schulpflicht.
  • Ärztliche Gutachten wegen Schülerfahrkostenübernahme aus gesundheitlichen Gründen.

Ablauf für die Familie

Ablauf für die Familie

Wir werden seitens der zuständigen Behörde beauftragt. Daraufhin erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Bitte bringen Sie alle wichtigen Unterlagen, insbesondere das gelbe Vorsorgeheft, Impfpass, Arztbriefe und Therapieberichte zur Untersuchung mit (die Versichertenkarte benötigen wir jedoch nicht).

Am Untersuchungstermin (bitte circa 2 Stunden einplanen!) erfolgen:

  • umfassende Anamnese, mit den Eltern / Erziehungsberechtigten
  • körperliche und neurologische Untersuchung, inklusive der Körpermaße
  • Seh- und Hörtest
  • orientierende Untersuchung zum psychomotorischen Entwicklungsstand
  • orientierende Untersuchung zum psychischen Befinden, Verhaltensbeobachtung

Wir informieren Sie unmittelbar über die erhobenen Befunde und unsere Einschätzung. Wir beraten über Impfungen und Vorsorgeangebote. Gegebenenfalls werden Zusatzinformationen benötigt.
Zur zusätzlichen Diagnostik und Abklärung weiterer Behandlungs­möglichkeiten werden Sie an den behandelnden Kinder- und Jugendarzt verwiesen.

Kontakt

  • Gesundheitsamt
    Erkrather Straße 377-389
    Gebäude 385, Eing. E, 2.Etage, 40231 Düsseldorf

  • Tel. 0211 - 8992621
    Fax 0211 - 8929308

    E-Mail
  • Postanschrift:

    Stadtverwaltung Düsseldorf
    Amt 53/31
    40200 Düsseldorf

  • ÖPNV
    U 75
    Lierenfeld Betriebshof (Btf)