Infektionshygienische Überwachung von Heilpraktikerpraxen

Naturmedzin © Wolfilser/fotolia.com

Infektionshygienische Überwachung von Heilpraktikerpraxen

Die infektionshygienische Überwachung von Heilpraktikern/ Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikerpraxen erfolgt gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz.
Zur Erfüllung der Überwachungspflicht bekommen alle Heilpraktiker(innen) (bei Neu- und Ummeldungen) grundsätzlich einen Fragebogen zugeschickt. Darin wird um Auskunft zur Praxisstruktur und den Vorraussetzungen zur Einhaltung der allgemeinen Infektionshygiene gebeten.

Eine Begehung der Praxen erfolgt anlassbezogen und wenn Tätigkeiten mit besonderen Angeforderungen an die Infektionshygiene angeboten werden.

Weiterführende Links im Internet:

Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

TRBA 250 -  Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"

HygMedVO - Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

Kontakt

  • Gesundheitsamt Düsseldorf
    Hygieneüberwachung
    Ekrather Straße 377-389
    40231 Düsseldorf

  • Telefonische Sprechzeiten
    Montag - Donnerstag
    9 - 14 Uhr
    Freitag 9 - 12 Uhr

  • Tel. 0211 - 8992693
    Fax 0211 - 8932693

    E-Mail
  • Postanschrift

    Gesundheitsamt Düsseldorf

    53/22

    40200 Düsseldorf