In der Zeit vom 6.7.2020 bis zum 14.8.2020 ziehen zahlreiche Bereiche des Gesundheitsamtes um, gleichzeitig wird die Telefonanlage erneuert. Wenn Telefonnummern nicht erreichbar sind, nutzen Sie bitte die Erreichbarkeit per Mail.
Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren
Die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren erfolgt gemäß § 23 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz und § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Besondere Anforderungen an die Infektionshygiene werden unter anderem durch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) definiert. Zur Webseite des Robert Koch-Institutes (RKI)
Weitere Informationen zur Konzessionierung einer privaten Krankenanstalt gemäß § 30 GewO finden Sie auf den Seiten des Ordnungsamtes
Es erfolgt eine Regelüberwachung unter infektionshygienischen Aspekten. Des Weiteren werden unter anderem Meldungen von gehäuft auftretenden Infektionsfällen in diesen Einrichtungen und Bürgeranfragen bearbeitet.
Weiterführende Links im Internet:
Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
www.rki.de - Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"
HygMedVO - Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
Kontakt
Gesundheitsamt Düsseldorf Hygieneüberwachung Erkrather Straße 377-389 40231 Düsseldorf