Begründung zur Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für den Bereich des Zentrums Eller in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Redaktioneller Stand: Februar 2012

In Eller, das bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts im wesentlichen entlang der Straße Alt Eller, Ellerkirchstraße und Gumbertstraße bebaut war, begann mit der Ansiedlung neuer Industriewerke im Bereich Oberbilk- -Lierenfeld eine intensive Siedlungstätigkeit.

Die seit 1896 selbständige Gemeinde erhält um die Jahrhundertwende um den Gertrudisplatz einen neune Ortskern mit Rathaus und Pfarrkirche.

Im Gegensatz zu dem unregelmäßigen Bild, das die Bebauung an den alten Ortsstraßen Gumbertstraße und Alt Eller sowohl hinsichtlich der Gebäudestellung zur Straße als auch der Geschossigkeit (II - IV) bietet, besteht der gründerzeitliche Ortskern aus einer in der Regel III - geschossigen, geschlossenen Blockrandbebauung.

Besonders hervorzuheben sind sowohl die Lage als auch die Gestaltung von Rathaus und Pfarrkirche.
Das reichverzierte, freistehende Rathaus tritt etwas hinter die Flucht der Straßenrandbebebauung zurück, bleibt aber Bestandteil des Blockes. Anders die Gertrudiskirche, eine neugotische Backsteinbasilika, die als Solitärbau in der Achse von Gertrudisplatz und -Straße eine Ausnahme bildet.

Diese beiden öffentlichen Bauten sind Baudenkmale; die Gertrudiskirche ist bereits in die Denkmalliste gem. § 4 DSchG NW vorläufig eingetragen, für das Rathaus ist dies vorgesehen.

Die gestalterischen Merkmale der Gebäudefassaden im gesamten Geltungsbereich der Satzung stammen überwiegend aus der Stilepoche des Historismus (Spätklassizismus, Neurenaissance, Neugotik, Neubarock), wobei eine gleichzeitige Verwendung dieser Stilarten an einem Bauwerk (Eklektizismus) häufig ist. Hin zu kommen Bauten, die eindeutig dem Jugendstil bzw. dem Expressionismus zuzuordnen sind.

Wesentliche Gliederungselemente der zum Teil reich geschmückten Fassaden sind Erker, Balkone und Risalite, die häufig ihren Abschluss in giebelständigen Dachhäusern finden.

Charakteristisch für die Eckgebäude in diesem Bereich ist die stumpfe Eckausbildung mit Giebel.
Von den Bürgerhäusern wurde bisher lediglich das Haus Ellerkirchstraße Nr. 2 in die Denkmalliste gem. § 4 DSchG NW eingetragen.

Im Zusammenhang mit dem erhaltenen historischen Stadtgrundriss stellen die Gebäude und Gebäudegruppen eine erhaltenswerte, historische, städtebauliche Anlage dar, die in Maßstab und Erscheinungsbild prägend für den Stadtteil Eller ist.