Begründung zur Erhaltungssatzung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten für Grundstücke an der Hansaallee, der Lanker Straße, der Quirinstraße, der Arnulfstraße, dem Barbarossaplatz, der Schorlemerstraße, der Oberkasseler Straße, der Joachimstraße, der Burggrafenstraße, der Leostraße, der Luegallee, dem Belsenplatz, dem Greifweg, der Belsenstraße, der Schanzenstraße sowie der Lohengrinstraße und der Columbusstraße (2 Teilgebiete) in der LH Düsseldorf

(Erhaltungssatzung)

Redaktioneller Stand: Februar 2012

Teilgebiet 1
Das beschriebene Teilgebiet 1 ist, wie das gesamte Gebiet südlich der Luegallee, durch die Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten historischen Ansichten gekennzeichnet.
In diesem Bereich münden acht Straßen in die Luegallee, das bereits unter die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Erhaltung baulicher Anlagen vom 19.11.1981 (geändert durch Ratsbeschluss am 17.11.1988) fällt.

Die geschlossene Häuserzeile entlang der Luegallee wird durch den Barbarossaplatz aufgelockert. Im Westen des Gebietes befindet sich der Belsenplatz, an dem der 1892 erbaute und unter Denkmalschutz stehende alte Oberkassler Bahnhof liegt.

Das Ortsbild wird geprägt durch die Bauten des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts in selten anzutreffender Geschlossenheit. Es gehört somit zu dem obengenannten südlich der Luegallee gelegenen Bereich, welcher hinsichtlich seiner erhaltenswerten Bausubstanz von überregionaler Bedeutung ist.
Das Zusammenwirken zahlreicher erhaltenswerter und denkmalgeschützter Gebäude ist besonders hervorzuheben.
Die Bebauung gibt Beispiele verschiedenartigster Bauformen zumeist viergeschossiger und vereinzelt fünfgeschossiger mit stark gegliederten Fassaden wieder. Einige Eckgebäude wiesen die für die Architektur aus dieser Zeit (ausgehendes 19. und beginnendes 20. Jahrhundert) typischen stumpfen Ecken mit Giebeln auf, die in Oberkassel sehr häufig anzutreffen sind. Die Gebäude in diesem Gebiet sind mit wenigen Ausnahmen traufenständig.
Enger zeitlicher Zusammenhang der weitgehend erhaltenen Bausubstanz, topografisch bezogenes Straßennetz, Platzanlagen und die Zugehörigkeit zu dem Gebiet südlich der Luegallee sind Kriterien, die diesen Bereich als schützenswert kennzeichnen. Er ist in seiner städtebaulichen, geschichtlichen sowie künstlerischen Bedeutung auch aus überörtlicher Sicht erhaltenswert.

Teilgebiet 2
Der genannte Teilbereich nördlich der Columbusstraße ist, wie der zuvor beschriebene Teilbereich, gekennzeichnet durch erhaltenswerte Gebäude mit weitgehend unverfälschten historischen Ansichten.
Entlang der Columbusstraße, Lohengrinstraße und der Schanzenstraße befindet sich geschlossene Blockrandbebauung in 3- bis teilweise 4-geschossiger Bauweise.
Die westliche Gebäudezeile der Lohengrinstraße ist in ihrer Ursprungsbebauung in 2-3 geschossiger Bauweise überwiegend erhalten.
Der oben beschriebene Bereich weist die gleiche bauliche und architektonische Zusammensetzung auf wie der südlich der Columbusstraße gelegene bereits unter die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Erhaltung baulicher Anlagen fallende Bereich.

Diese beiden Bereiche gehören zusammen und sind aus den selben bereits in der Begründung zu dem Teilbereich 1 genannten Gründen schützenswert.