Begründung zum Beschluss des Rates vom 26.05.1988 über eine Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) gemäß § 172 Baugesetzbuch (Grundstücke an der Gladbacher Straße, der Neckarstraße, der Gilbachstraße, der Erftstraße, der Hammer Straße, der Wupperstraße und der Siegstraße)

Redaktioneller Stand: Februar 2012

Der beschriebene Bereich umfasst ein intaktes Wohngebiet aus der Gründerzeit. Es ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Ansichten. Eine große Anzahl dieser Gebäude ist durch den Erftplatz und dem von hier strahlenförmig ausgehenden Straßennetz. Die durchweg gleiche Gebäudehöhe sowie die annähernd gleiche Parzellenbreite sind weiter bestimmende Merkmale für die Stadtgestalt.
Die erhaltenswerten baulichen Anlagen üben in wechselseitiger Ergänzung mit dem historischen Stadtgrundriss eine prägende Wirkung auf das Ortsbild des Stadtteils aus.
Kurz nach der Jahrhundertwende entstanden, begründen sich die gestalterischen Merkmale der erhaltenswerten Bauwerke auf den Historismus. Typisch ist die gleichzeitige Verwendung der historisierenden Stilarten an einem Bauwerk (Elektizismus).
Die am Erftplatz befindlichen historischen Gebäude sind zudem durch niederländische ländliche Baustile beeinflusst, was wohl auf die unmittelbare Hafennnähe und die hieraus resultierenden Handelsbeziehungen mit unserem Nachbarland zurückzuführen ist. Charakteristisch sind die entsprechend gestalteten architektonischen Elemente wie Zwerchgiebel und Erker sowie die vorgeblendeten Stuckelemente und die Sprossenteilung der Fenster, die den sonst spärlich gestalten Putzfassaden ein lebhaftes Gesicht geben. (z. B. Hammer Str. 38, Erftstr. 2, Erftsr. 5).

Prägend für die Stadtgestalt ist auch die horizontale Dreigliederung der Gebäude

in ein erhöhtes Erdgeschoss, die überwiegend mit Erkern versehenen Obergeschosse sowie das Dachgeschoss mit dem Zwerchgiebel. Östlich der Völklinger Straße befindliche erhaltenswerte Gebäude gehören zur Ursprungsbebauung des Stadtteils (z. B. Gladbacher Straße 34, 36, 38). Sie sind etwa zwischen 1900 und 1906 entstanden und damit wenige Jahre früher als die zuvor beschriebenen Gebäude.
Die Fassaden der Ursprungsbebauung sind flächig ausgebildet. Ihr besonderer ästhetischer Reiz kommt durch die stark vertikal ausgerichteten Fenstergliederungen sowie die aufgesetzten Schmuckelemente zustande.