NRW - Landesprogramm Kultur und Schule in Düsseldorf

Künstler*innen und Kunstpädagog*innen können sich gemeinsam mit Schulen mit Projektvorschlägen bewerben. Anträge mit Privatschulen/Ersatzschulen werden vom Schulträger bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.

Eine unabhängige Jury auf kommunaler Ebene entscheidet über die zu realisierenden Projektanträge. Sie besteht aus zwei Künstler*innen und jeweils einer Person mit schulfachlichem Hintergrund, aus dem Bereich der kulturellen Jugendbildung und aus dem zuständigen Ministerium mit kulturfachlichem Hintergrund.

Wichtige Änderungen im Antragsverfahren "Kultur und Schule":

Die Projektdatenblätter (neu Projektskizze) werden ab 2024 ausschließlich online eingereicht.
Die digitale Plattform hierfür wird am 01.03.2024 freigeschaltet. Es wird derzeit eine ausführliche Anleitung für die Handhabe erstellt. Aufgrund des kurzen Zeitfensters wird die Antragsfrist einmalig bis zum 12.04. 2024 verlängert.

Da derzeit noch immer eine Unterschrift notwendig ist, müssen die Projektskizzen unterschrieben sein.
Auf der Plattform wird es eine sogenannte „Zwischendruck-Funktion“ geben, die ermöglicht, die online ausgefüllte Projektskizze zwischenzuspeichern,unterschreiben zu lassen und wieder ins System hochzuladen.

Antragsfrist

31. März für das im laufenden Kalenderjahr beginnende Schuljahr

Weitere Informationen

  • Das Programm ist ein Förderprojekt des Landes NRW. 80% der Projektkosten werden vom Land NRW getragen, 20 % sind städtischer Eigenanteil.
  • Blockprojekte, die Zusammenarbeit von zwei Künstler*innen und eine Doppelförderung sind möglich.
  • Die maximale finanzielle Förderung pro Einzelprojekt mit einem Umfang von 40 x 90 Minuten beträgt 3.375 Euro. Sie beinhaltet ein Künstler*innen-Honorar von 2.475 Euro und 900 Euro für Sachkosten/Fahrt/ Präsentation. Das Honorar schließt fünf Einheiten für Vor- und Nachbereitung ein.
  • Der Eigenanteil der Schule/Kita beträgt max. 337 Euro.
  • Sonderprojekte: Kooperationsprojekte, an denen mehr als drei Schulen beteiligt sind, die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder solche, an denen mehr als vier Künstler*innen oder Kunstpädagog*innen beteiligt.
  • Es besteht die Möglichkeit, Projektanträge für Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindergärten zu stellen.

Weitere Informationen: Musenkuss: NRW-Landesprogramm "Kultur und Schule"

Kontakt/Beratung: