Das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten

Das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten

Es besteht bundesweit die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes in die Landeshauptstadt Düsseldorf das bisherige Kennzeichen weiter zu behalten.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten möchten oder ein neues Düsseldorfer Kennzeichen zugeteilt werden soll.

Möchten Sie das bisherige Kennzeichen behalten, gelten folgende "Spielregeln":

  1. Bei der Ummeldung findet ebenso wie beim Kennzeichenwechsel eine Überprüfung statt, ob Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Sind Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden, haben die Zulassungsbehörden die Möglichkeit, dem Fahrzeughalter mitzuteilen, dass Steuerrückstände bestehen, die eine Zulassung des Fahrzeugs verhindern. Wie bisher erteilen die Zulassungsbehörden keine Auskünfte über die Höhe der Rückstände. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Fahrzeughalter dann beim Hauptzollamt Düsseldorf, Am Stufstock 1 - 7, 40231 Düsseldorf beantragen.
  2. Für die Umschreibung wird eine reduzierte Gebühr nach Nr. 221.8/227.7 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
  3. Die Anbringung einer neuen Stempelplakette auf den Kennzeichenschildern ist nicht erforderlich.