Einkommen und Vermögen

Einkommen und Vermögen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält nur, wer nicht über Einkommen und Vermögen verfügt. Hierzu zählt das gesamte Einkommen und Vermögen der Familienangehörigen, die in einem Haushalt leben. Das gleiche gilt für Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben.

Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Erwerbseinkommen
  • Leistungen nach dem dritten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld usw.)
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Wohngeld
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • sonstige Einnahmen

Sie sind daher verpflichtet, alle Einkünfte anzugeben.
Bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen werden Freibeträge gewährt.

Zum Vermögen gehört sämtliches Vermögen, wie zum Beispiel

  • Sparguthaben
  • Bargeld
  • Guthaben auf Girokonto
  • Festgeld
  • Sparbrief
  • Bausparvertrag
  • Wertpapiere
  • Forderung aus dinglichen Rechten (Nießbrauch)
  • Kraftfahrzeug
  • Lebensversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Sterbeversicherung
  • Grundvermögen (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück usw.)
  • Unfallversicherung
  • Sachvermögen (Antiquitäten, wertvolle Bilder, Schmuck)
  • Sonstiges Vermögen (Zugewinnausgleich, Genossenschaftsanteile, Erbschaftsansprüche usw.)

Jeder Leistungsberechtigte und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, haben einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 200 Euro pro Person. Vermögensgegenstände, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung notwendig sind, zählen nicht zum Vermögen.

Sofern Sie Einkünfte oder Vermögen nicht angeben, sind Sie zur Rückzahlung von Leistungen verpflichtet.
Bestehende Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel wenn ein Rentenantrag noch nicht bewilligt ist) werden bei Realisierung mit gezahlten Leistungen verrechnet.

Kontakt

  • Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Telefon 0211 89-22245
    Fax 0211 89-29349
  • Sprechzeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung
  • Amt für Migration und Integration
    Vogelsanger Weg 49
    40470 Düsseldorf
  • Haupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, barrierefreies WC