Leistungsausschluss

Leistungsausschluss

Leistungen werden nicht gewährt, wenn der erforderliche Lebensunterhalt anderweitig, zum Beispiel aufgrund einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz, sichergestellt wird. Ausgenommen hiervon sind Leistungen bei Krankheit, wenn eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz vorliegt.

Kontakt

  • Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Telefon 0211 89-22245
    Fax 0211 89-29349
  • Sprechzeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung
  • Amt für Migration und Integration
    Vogelsanger Weg 49
    40470 Düsseldorf
  • Haupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, barrierefreies WC