Leistungen bei Krankheit

Leistungen bei Krankheit

Jedes Familienmitglied erhält eine eigene elektronische Gesundheitskarte von der AOK Rheinland/Hamburg. Sollte eine Behandlung notwendig sein bevor die Gesundheitskarte ausgestellt wird, erhält jedes Familienmitglied eine Anspruchsbescheinigung, die zur Akutbehandlung dem behandelnden Arzt vorgelegt werden kann.

In den folgenden Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht:

  • Vorsorgekuren
  • Neuversorgung mit Zahnersatz inklusive Gewährleistung
  • Haushaltshilfe nach den Regelungen des Fünften Buch - Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • Künstliche Befruchtung und Sterilisation
  • Wahltarife nach § 53 SGB V, die von der Krankenkasse außerhalb der gesetzlichen Pflichtleistung angeboten werden
  • Leistungen im Ausland

Diese Leistungen können jedoch bei der Leistungsstelle im Amt für Migration und Integration beantragt werden.

Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung und Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte werden in einem Merkblatt erläutert. Das Merkblatt wird mit der Gesundheitskarte zugesandt.  

Information und Kontakt

  • Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Telefon 0211 89-22245
    Fax 0211 89-29349
  • Sprechzeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung
  • Amt für Migration und Integration
    Vogelsanger Weg 49
    40470 Düsseldorf
  • Haupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, barrierefreies WC