Rückzahlung von Leistungen

Rückzahlung von Leistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel nicht zurückzuzahlen.

Sofern Sie jedoch Leistungen zu Unrecht erhalten haben, zum Beispiel wenn Einkommen verschwiegen wurde, sind Sie zur Rückzahlung verpflichtet.

Kontakt

  • Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Telefon 0211 89-22245
    Fax 0211 89-29349
  • Sprechzeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung
  • Amt für Migration und Integration
    Vogelsanger Weg 49
    40470 Düsseldorf
  • Haupteingang mit Stufen, ebenerdiger Eingang an der Rückseite des Gebäudes, Aufzug, barrierefreies WC