Behindertenrechtskonvention

Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2009 wurde die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) von der Bundesregierung ratifiziert und sie ist als völkerrechtliche Verpflichtung seither bindend. Die UN-BRK konkretisiert grundlegende Menschenrechte für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung und fordert eine umfassende, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. Den Leitgedanken der UN-BRK bildet der Begriff Inklusion. Inklusion bedeutet die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche und von Beginn an.

Weitere Informationen zur UN-BRK - auch in leichter Sprache - können beim  Deutschen Institut für Menschenrechte abgerufen werden. Eine sogenannte  Monitoring-Stelle überwacht die Einhaltung der Rechte der Menschen mit Behinderung und die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.

Zur Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung im Juli 2012 den  Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" veröffentlicht. 2017 wurde zum Aktionsplan ein zweiter Bericht zur Umsetzung erstellt. Der nächste Bericht soll auf Basis des Teilhabeberichtes Nordrhein-Westfalen  im Jahr 2022 herausgegeben werden.