Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Wer einen Angehörigen oder Bekannten pflegt und eine Vertretung wegen Krankheit oder Urlaub benötigt, kann Leistungen für die sogenannte Verhinderungspflege bei der Pflegekasse (Pflegeversicherung) beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass seit mindestens sechs Monaten die Pflege für eine Person mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 übernommen wurde. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Eine stundenweise Nutzung ist möglich. Pflegebedürftige, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten, können sich bei der Pflege für eine vertraute Person entscheiden oder einen Pflegedienst beauftragen. Wenn die vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung erfolgen soll, kann die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Informationen zur Pflegeversicherung