Selbständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung

Selbständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung

Bei dieser Wohnform können Menschen mit Behinderung in einer eigenen Wohnung als Einzelperson, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft leben. Die tägliche Unterstützung im Alltag erfolgt durch Fachkräfte. Die Hilfe zum Wohnen gehört zu den Leistungen der Eingliederungshilfe, die vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert wird. Auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes Rheinland sind ausführliche Informationen veröffentlicht.

Auf Initiative der Landeshauptstadt Düsseldorf haben verschiedene Anbieter dieser Wohnform eigene  Freiwillige Qualitätskriterien entwickelt, die sie sich zum Leitziel gegeben haben und für die sie einstehen.