Bauüberwachung

Bauüberwachung

Genehmigungsbedürftige Bauvorhaben werden während der Bauzeit durch die Bauaufsicht überwacht. Umfang und Intensität dieser Überwachung richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.

Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Gebäudes müssen wie der Baubeginn eine Woche vorher schriftlich angezeigt werden (§ 82 Absatz 2 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen). Im Regelfall wird die Bauaufsicht daraufhin eine Bauzustandsbesichtigung durchführen, die sogenannte "Rohbauabnahme" bzw. die "Schlussabnahme". Bei Vorhaben, über die im vereinfachten Genehmigungsverfahren entschieden wurde, kann auf die Besichtigung verzichtet werden. Über das Ergebnis einer durchgeführten Besichtigung können Sie eine Bescheinigung erhalten.

Zur Rohbauabnahme muss die Bescheinigung des staatlich anerkannten Sachverständigen für Statik über die ordnungsgemäße Ausführung der tragenden Bauteile vorliegen.

Zur Schlussabnahme müssen unter anderem

  • die Hausnummer,
  • die Beschilderung der Rettungswege und
  • die erforderlichen Feuerlöscher angebracht sein.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes müssen die darin vorhandenen technischen Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt und betriebsbereit sein. Dies muss je nach Bedeutung und Gefahrenpotential entweder vom Unternehmer selbst bescheinigt oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen, in einigen Fällen von einem Sachkundigen, geprüft werden. Die genauen Anforderungen ergeben sich jeweils aus der Baugenehmigung.