Fachinformationen

Abfälle

In der Branche "Kraftfahrzeuge" vorkommende Abfälle sind in der Regel dem Herkunftsbereich

  • 13 "Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen"
  • 14 "Abfälle aus organischen Lösemitteln"
  • 16 "Abfälle aus der Fahrzeugwartung"

der Abfallverzeichnis-Verordnung zugeordnet.

Bild Abfallcontainer

Neben diesen Abfällen fallen in einem Betrieb in der Regel auch Abfallarten aus anderen Herkunftsbereichen an, z. B. "Verpackungsabfall" (Gruppe 15) oder auch "Siedlungsabfälle" (Gruppe 20). Bei der Entsorgung von gebrauchten Verbrennungsmotoren oder Getriebeölen ist zusätzlich die Altölverordnung (AltölV) zu beachten.

Betriebliche Abwässer

Typisches Abwasser aus der Branche "Kraftfahrzeuge" fällt bei der Fahrzeug- und Fahrzeugteilewäsche an, (z. B. Kfz-Waschstraßen, Portal-Waschanlagen, Waschboxen, Kfz-Waschplätze mit und ohne Hochdruckreiniger). Hier gilt der Anhang 49 der Abwasserverordnung.

Bild Kanaleinleitung

Im Einzelfall können genehmigungspflichtige Abwassereinleitungen aus besonderen Betriebsbereichen vorkommen (z. B. Karosseriebau, Kühlerbau).

Luftreinhaltung

Die Durchführung von Karosseriearbeiten ist mit Lackierarbeiten unter Einsatz von organischen Lösemitteln verbunden. Hier ist die die VDI-Richtlinie 3456 (Emissionsminderung Raparaturlackierung und Lackierung von Fahrzeugen) zu beachten.

Bild Schornstein

Durch die Verwendung von Lacken mit vermindertem Lösemittelanteil (Wasserlacke) werden die Lösemittelemissionen gemindert.

Zur Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen von Anwohnern ist die beim Lackieren entstehende Abluft in den freien Luftstrom zu führen.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu den "wassergefährdenden Stoffen" zählen insbesondere die Betriebsmittel der Fahrzeuge, wie Diesel, Benzin, Motor- und Getriebeöle, Hydrauliköle, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Säuren. Des Weiteren werden in den Betrieben auch Heizöl, Farben und Lacke, Lösemittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Altöl, Batterien und Vieles mehr benutzt und gelagert.

Bild Fasslager

Zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zählen insbesondere

  • ober- und unterirdische Tanks
  • Gebindelager
  • Lagerung von Teilen mit z. B. Ölanhaftungen
  • Abfüllanlagen
  • Eigenbedarfstankstellen
  • Abfüllflächen zum Befüllen / Entleeren der Lagertanks
  • hydraulische Hebebühnen oder Aufzüge

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