Im Schadensfall

Im Schadensfall

Stellt der Sachkundige bei der Prüfung Schäden fest, ist außer bei Bagatellschäden eine Sanierung erforderlich und zwar:

  • bei großen Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig,
  • bei mittelgroßen Schäden in einem Zeitraum von 10 Jahren und
  • bei Bagatellschäden in der Regel keine. Sie werden nach der Wiederholungsprüfung (nach 30 Jahren) erneut bewertet.

Der Stadtentwässerungsbetrieb bietet Düsseldorfer Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern eine unabhängige Beratung zur Schadensbeseitigung an. Auf der Grundlage des Prüfergebnisses erhalten Sie hier insbesondere Hinweise über technische Anforderungen und einzuhaltende Fristen.

Sanierungsmaßnahmen am Anschlusskanal dürfen gemäß Abwassersatzung nur nach schriftlicher Zustimmung der Stadt Düsseldorf und durch ein von der Stadt zugelassenes Unternehmen durchgeführt werden. Senden Sie bitte Ihre Schadensunterlagen vom Anschlusskanal in Kopie an unsere Anschrift.