Leichtflüssigkeitsabscheider
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind immer dann einzubauen, wenn auf Ihrem Grundstück Rückstände von Benzin, Benzol, Heizöl oder sonstigen Leichtflüssigkeiten anfallen. Das gilt gemäß § 8 Abwassersatzung für Betriebe gewerblicher und industrieller Art, wie z. B.
• Tankstellen
• Kfz-Werkstätten
• Autoverwertung
• Kfz-Waschplätze/ Waschanlagen
• usw.