Entsorgungsfirmen

Entsorgungsfirmen

Der Stadtentwässerungsbetrieb weist darauf hin, dass zum Einsammeln und Anliefern von Abwässern und Klärschlämmen aus Behelfsentwässerungsanlagen nur Firmen entsorgen dürfen, die über eine Zulassung verfügen.

Nachstehende Firmen haben für das Jahr 2024 und 2025 diese Zulassung:

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