Abbruchunternehmer

Abbruchunternehmer

Vor Erteilung einer Abbruchgenehmigung ist dem Bauaufsichtsamt ein Abbruchunternehmer zu benennen, der die notwendige Sachkunde und Erfahrung auf den Gebieten Standsicherheit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung für die oft schwierigen und gefährlichen Arbeiten nachweisen kann.

Abbruchunternehmer, die im Deutscher Abbruchverband eingetragener Verein, Düsseldorf organisiert sind, besitzen nach den Erfahrungen des Bauaufsichtsamtes in der Regel die notwendige Qualifikation.

Die dort nicht organisierten Abbruchunternehmer müssen ihre Qualifikation nachweisen, zum Beispiel durch Nachweis bereits durchgeführter Abbrüche.

Weitere Informationen: Deutscher Abbruchverband eingetragener Verein Düsseldorf