Jugendamt und Inklusion

Jugendamt und Inklusion

Inklusion stellt den Leitgedanken des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) dar.

Ziel der BRK ist es, einer umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu geltendem Recht zu verhelfen und institutionelle Barrieren für Menschen mit Behinderung konsequent abzubauen.

Inklusion verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die Wahrnehmung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.

Inklusion ist das Prinzip der Vielfalt. Inklusion geht damit weit über einen Aspekt "Behinderung" hinaus und umfasst kulturell-ethnische Prägung, Religion, Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, sowie individuellen Fähigkeiten und eingeschränkten Befähigungen als gleichberechtigte Teile einer sozialen Gesellschaft.

Inklusion erfordert daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe einen umfassenden, kulturellen Wandel in allen Lebensbereichen.

  • Solidarisch Inklusion heißt solidarisch
  • Respektiert Inklusion heißt respektiert
  • Gleichberechtigt Inklusion heißt gleichberechtigt
  • Gemeinsam Inklusion heißt gemeinsam
  • Selbstbestimmt Inklusion heißt selbstbestimmt

Inklusion - Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe

Inklusion - Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe orientiert sich von ihrem Grundsatz her an den unterschiedlichsten Lebenslagen junger Menschen.

Ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (2008, Art. 24 (2)) respektiert die Heterogenität aller Menschen und verfolgt das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen eine vollständige soziale Teilhabe zu ermöglichen, durch Anpassung ihrer Strukturen an die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Einzelnen.

Die Ziele und Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe, die auf die soziale Eingliederung und Erhöhung der Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind, finden sich in weiten Teilen in den Zielsetzungen und Prinzipien der UN-Konvention wieder.

Durch unterstützende Maßnahmen im Erziehungs- und Bildungssystem sollen gleiche Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder ermöglicht werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe verfolgt aktiv die weitere Ausgestaltung inklusiver Strukturen ihrer vielfältigen Angebote und Hilfen.
Eine besondere, fachliche Herausforderung ist die umfassende Auseinandersetzung mit den eigenen Konzepten, zur Entwicklung einer inklusiven Programmatik und Haltung.

Die öffentliche Diskussion um hinderliche Rahmenstrukturen, wie unterschiedliche, sozialrechtliche Zuständigkeiten, wird aktiv begleitet und mitgestaltet.

Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt die Botschaft der UN-Behindertenrechtskonvention ernst!

Es geht um die Weiterentwicklung der Architektur der Kinder- und Jugendhilfe und der inklusiven Ausgestaltung des gesamten Leistungssystems in enger Vernetzung mit allen Beteiligten.

Tagesbetreuung von Kindern

Tagesbetreuung von Kindern

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz NRW)

§ 7 Diskriminierungsverbot

Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen bleiben unberührt.

§ 8 Gemeinsame Förderung aller Kinder

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.

► Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen

Die Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft sind grundsätzlich offen für eine gemeinsame Betreuung aller Kinder.

Der individuelle Betreuungs- und Assistenzbedarf eines Kindes, mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf, die räumlichen Gegebenheiten von Einrichtungen, die berufliche Erfahrung der Pädagoginnen oder auch organisatorische Bedingungen sind in den Kitas sehr unterschiedlich.

Zur Klärung der Betreuungsmöglichkeiten in der Kita sollten sich Eltern von Kindern mit einer Behinderung, einer Entwicklungsstörung oder mit einem besonderen Förderbedarf daher frühzeitig

  • an die Leiterin der Kindertagesstätte ihrer Wahl wenden und dort die besonderen Fragestellungen und Anforderungen an die Betreuung ihres Kindes benennen, oder
  • an die Mitarbeiterinnen der Beratungsgruppe Kita Inklusiv beim Jugendamt herantreten. Die dortigen Fachkräfte unterstützen Sie bei der Wahl einer geeigneten Betreuungsform.

Lesen Sie dazu den Flyer des Förderungszentrum für Kinder:

Kontakt

  • Beratungsgruppe Kita Inklusiv

    0211 - 8923472
    0211 - 8923473

    E-Mail

► Fördermöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen

► Fördermöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen

Pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen verfügen über eine grundständige, pädagogische Ausbildung. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von Mitarbeiterinnen, die spezifische Weiterbildungen oder Qualifizierungen absolviert haben, die eine besondere Bedeutung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern mit einer Behinderung oder Entwicklungsstörung haben, so z.B. Heilpädagogik, Motopädie, Montessoripädagogik oder Gebärdensprache.

In einzelnen städtischen Kindertageseinrichtungen gehören darüber hinaus auch therapeutische/heilpädagogische Fachkräfte zum Personalstamm der Einrichtung. Diese unterstützen Kinder mit einer (drohenden) Behinderung bzw. mit Entwicklungsauffälligkeiten innerhalb der Betreuungszeiten in der Kita.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass in freier Praxis tätige Therapeuten und/oder Frühförderstellen zur Förderung und Therapie von Kindern in die Kindertageseinrichtung kommen. Dies kann unter Berücksichtigung der individuellen Situation und in Verantwortung der jeweiligen Kitaleitung realisiert werden. Ein grundsätzlicher Anspruch hierauf besteht nicht.

Städtische Kindertageseinrichtungen, die bereits seit vielen Jahren über umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung oder Entwicklungsverzögerung verfügen sind:

Hans-Böcklerstraße 34, Düsseldorf Innenstadt
Brinckmannstraße 6, Düsseldorf Bilk
Diepenstraße 28, Düsseldorf Gerresheim
Gothaer Weg 59, Düsseldorf Vennhausen
Reusratherstraße 3, Düsseldorf Benrath
Carl-Friedrich-Goerdelerstraße 2, Düsseldorf Garath
Stralsunderstraße 28, Düsseldorf Garath
Graf von Staufenberg Straße 71, Düsseldorf Garath

Hinweis zum Kita-Navigator: Auswahl inklusive Betreuung in Kitas
(Ausschnitt aus der Suchmaske im Kita-Navigator)

Nähere Informationen und einrichtungsspezifische Profile finden Sie auf den Seiten des Kita-Navigators.

Wählen Sie hierzu auf der Folgeseite »Kita-Platz jetzt suchen«, dann in der Suchmaske in den Filter-Optionen unter »Sonstige Betreuung« den Punkt »Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung« aus. Im Ergebnis bekommen Sie direkt in der Karten- oder Listenansicht entsprechende Einrichtungen zur Auswahl angezeigt.

► Teilhabe am Kita-Alltag

► Teilhabe am Kita-Alltag

Um Kindern mit besonderem Förderbedarf eine vollständige Teilhabe auch am Kita-Alltag zu ermöglichen, kann von den Eltern ein Antrag auf die Gewährung von heilpädagogischen Leistungen in Kitas beim LVR gestellt werden. Diese Leistungen umfassen sowohl zusätzliche Fachkraftstunden in der Kita (Basisleistung I) als auch individuelle heilpädagogische Leistungen. Den tatsächlichen Bedarf stellt der LVR fest.

Benötigt wird hierzu ein Nachweis über eine gesundheitliche Einschränkung seitens des Kinderarztes. Hierzu bedarf es aber keiner gesonderten Stellungnahme durch die Ärzte. Vielmehr reichen auch bereits vorhandene Unterlagen in Kopie aus. In einigen Fällen tragen Ärzte auch Hinweise in das U-Untersuchungsheft ein. Eine Kopie davon würde zum Beispiel auch genügen.

Zur weiteren Beratung und Information sollte die Fallmanagerin des LVR kontaktiert werden:

  • Frau Nadja Müller
    E-Mail
    Tel. 0221 - 8094137
    Fax. 0221 - 82841932

Büro vor Ort

Stadtverwaltung Düsseldorf
Amt für Soziales
Willi-Becker-Allee 6-8
40227 Düsseldorf

► Heilpädagogische Gruppen

► Heilpädagogische Gruppen

Für einzelne Kinder kann es sinnvoll sein, dass sie eine heilpädagogische Tagesstättengruppe besuchen. Hier werden von speziell geschulten Fachkräften bis zu 10 Kinder in Kleingruppen betreut, die alle eine Behinderung, Entwicklungsstörung oder einen umfassenden, besonderen Förderbedarf haben.

Heilpädagogische Gruppen gibt es in den folgenden städtischen Kindertagesstätten:

Brinckmannstraße 6, Düsseldorf Bilk
Diepenstraße 28, Düsseldorf Gerresheim
Gothaer Weg 59, Düsseldorf Vennhausen

Unter besonderen Voraussetzungen und auf Antrag besteht die Möglichkeit, für diese Kinder einen Fahrdienst für den Kitaweg einzusetzen.

Zur Aufnahme in diese Gruppenform gibt es besondere Bedingungen, die sie frühzeitig im direkten Kontakt mit der jeweiligen Kitaleitung abstimmen sollten.

Lesen Sie zum Thema:

► Betreuungs- und Beratungsangebote der freien Träger in Düsseldorf

► Betreuungs- und Beratungsangebote der freien Träger in Düsseldorf

Zu Betreuungs- und Beratungsangeboten der freien Träger in Düsseldorf informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten:

Arbeiterwohlfahrt
Caritas
Diakonie
Deutsches Rotes Kreuz
Jüdische Gemeinde
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer

► Kinderbetreuung in Tagespflege

► Kinderbetreuung in Tagespflege

In der Tagespflege werden vorrangig unterdreijährige Kinder betreut. Auch diese Betreuungsform ist offen für eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne eine Behinderung oder mit besonderem Förderbedarf.

Das Jugendamt hat die Vermittlung von Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) an Fachberatungsstellen der freien Träger delegiert. Diese begleiten die Eltern bei der Suche nach einer passenden Betreuung, bezogen auf den besonderen Förderbedarf ihres Kindes und stehen auch während des laufenden Betreuungsverhältnisses für alle Fragen den Eltern und Tagespflegepersonen zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zur Kinderbetreuung in Tagespflege finden Sie auf den Seiten des

► Beratungs- und Fördermöglichkeiten

► Beratungs- und Fördermöglichkeiten

Förderungszentrum für Kinder

Das Jugendamt der Stadt Düsseldorf unterhält mit dem Städtischen Förderungszentrum für Kinder eine Beratungs-, Anlauf- und Frühförderstelle für Eltern und Sorgeberechtigte mit Kinder im Alter von der Geburt bis zur Schulalter, die sich anders entwickeln als gleichaltrige Kinder, deren Entwicklung beeinträchtigt ist, zum Beispiel

  • durch Bewegungs-, Wahrnehmungs- oder Sinnesstörung,
  • durch eine Reifungsstörung in der emotionalen oder sozialen Entwicklung,
  • durch eine geistige oder Körperbehinderung.

und für Eltern/ Sorgeberechtigte, die sich Sorgen machen um eine gesunde Entwicklung ihres Kindes.

Im Förderungszentrum für Kinder werden folgende Unterstützungen angeboten:

  • fachärztliche Untersuchung und Diagnostik
  • Frühförderung mit
    • heilpädagogischer/ motopädischer Förderung und
    • medizinisch-therapeutischen Angeboten (Ergo-, Physio-, Sprachtherapie)
  • Sozialberatung
  • Psychologische Beratung und Entwicklungsdiagnostik
  • Betreuung in Tagesstätten für Kinder bis zur Einschulung in Regel- und heilpädagogischen Gruppen
  • Beratungsangebot zur inklusiven Betreuung in Regelkindertagesstätten

Die Angebote sind kostenfrei.

Einzelne Leistungen werden auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und/oder anderen Kostenträgern abgerechnet.

Erste Informations- und Kontaktaufnahmemöglichkeiten

  • Förderungszentrum für Kinder

    0211 - 8922670

    E-Mail

► Freizeit

► Freizeit

Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst für den Bereich Freizeit ein breites Spektrum an Angeboten in Düsseldorf und richtet sich an Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen.

Dazu gehören viele Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im gesamten Stadtgebiet wie auch Beratungsangebote und Einiges mehr.

Viele örtliche und ausserörtliche Ferienangebote sind unter dem Dach der Düsselferien vereint.

Darüber hinaus gibt es auch Angebote die vorrangig für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gestaltet sind, die aber in unseren offenen Einrichtungen statt finden. Die Freizeitgruppen "die Unglaublichen", "Zitty-Gruppe" und "Alle Neune" sowie Düsselferien für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gehören dazu.

Weitere Informationen

  • Yvonne Frenz

    0211 - 8995130

    E-Mail
  • Stefanie Teppe

    0211 - 8995016

    E-Mail
  • Mark Eichenberger

    0211 - 8996492

    E-Mail
  • Stadtverwaltung Düsseldorf
    Jugendamt
    Willi-Becker-Allee 7
    40227 Düsseldorf

► Wohnen und Leben

► Wohnen und Leben

Kinderhilfezentrum

"Wir leben Inklusion!"

Im Kinderhilfezentrum leben Mädchen und Jungen im Alter von 0 bis 21 Jahren, aus unterschiedlichsten Nationen und mit verschiedensten Talenten und Ressourcen. Die multikulturelle und multiprofessionelle Mitarbeiterschaft arbeitet daran, in unserem Hause ein Bewusstsein zu entwickeln, selbstverständlich mit Vielfalt umzugehen. Dazu gehört es, Stereotypen und Vorurteile zu reflektieren und zu thematisieren.

Wir achten darauf, in allen unseren Angeboten den Inklusionsgedanken zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Kinder bedarfsgerecht in Pflegefamilien zu vermitteln.

Priorität ist es, das den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien gemäß richtige Hilfeangebot zu finden oder zu gestalten, ohne sie dabei zu kategorisieren.