Vorläufige Sicherung für das Überschwemmungsgebiet des Dickelsbachs im Regierungsbezirk Düsseldorf von km 1,5 bis km 21,5

vom 24. Febraur 2015

Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf (Abl. Reg. Ddf.) Nummer vom
Redaktioneller Stand: März 2015

- Überschwemmungsgebietsverfügung „Dickelsbach" -

Aufgrund:

  • §§ 76 Abssatz 3 und 4, 78 Absatz 6 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585),
  • §§ 112 Absatz 4, 113 §§ des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeswassergesetz-LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (SGV NRW 77),
  • § 4 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 11. Dezember 2007 i. V. m. Nr. 21.1.61 des Anhangs II ((SGV NRW 282)

wird in der zurzeit geltenden Fassung verfügt:

1. Vorläufige Sicherung

Das Überschwemmungsgebiet des Dickelsbachs im Regierungsbezirk Düsseldorf von km 1,5 bis km 21,5 wird gem. § 76 Absatz 3 WHG, § 112 Absats 4 LWG vorläufig gesichert.

2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet des Dickelsbachs von km 1,5 bis km 21,5 im Regierungsbezirk Düsseldorf ermittelt. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Stadt Düsseldorf, der Stadt Duisburg und der Stadt Ratingen.

Die ermittelten Flächen des Überschwemmungsgebietes sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 und in 6 Detailkarten im Maßstab 1: 5.000 eingetragen worden. Das Überschwemmungsgebiet wird durch die in den Karten in blauer Farbe markierten Flächen dargestellt. Das Gewässerbett und seine Ufer (DIN 4049) sind abweichend hiervon nicht Bestandteil des Überschwemmungsgebietes.

Schutzbestimmungen

Für das in den Karten dargestellte Überschwemmungsgebiet gelten die Schutzbestimmungen der § 78 WHG und § 113 LWG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet, entsprechend.

Einsichtnahme

Das Kartenmaterial des Überschwemmungsgebietes des Dickelsbachs im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Dezernat 54, Zimmer 423 für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit

vom 13.03. bis einschließlich zum 26.03.2015

während der Dienststunden
(montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

zur Einsicht für jedermann aus.

Darüber hinaus kann das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter:

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html

Die Bezirksregierung Düsseldorf bewahrt die Karten nach Ablauf der Auslegungsfrist zur Einsicht für jedermann auf.

Die vorläufige Sicherung tritt nach Ablauf der Auslegungsfrist am 27.03.2015 in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer Überschwemmungsgebietsverordnung.

Düsseldorf, den 24.02.2015
Bezirksregierung Düsseldorf
Obere Wasserbehörde

gez. Anne Lütkes