Einreise nach Deutschland

Einreise nach Deutschland

Allgemeine Passpflicht

Ausländerinnen und Ausländer dürfen nach Deutschland nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.

Allgemeine Visapflicht

Wer nach Deutschland einreisen möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählt auch das Visum. Bei Beantragung des Visums müssen alle für die Erteilung eines Visums maßgeblichen Angaben gemacht werden.

Generelle Befreiungen von der Visapflicht

Angehörige einiger Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig von Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Hierzu zählen Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und die USA.

Befreiungen von der Visapflicht für Kurzaufenthalte

Für einen Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten sind einige Staaten von der Visumspflicht befreit, solange keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Durch das am 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelgungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Weiterführende Informationen

Visabestimmungen

Visum für Besuchs- und Geschäftsreisen

Visum zur Arbeitsaufnahme oder für längere Aufenthalte
 

EU-Service

Für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörige, die aus einem nicht EU-Staat kommen, gibt es Sonderregelungen.

 

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