Aufenthalt

Aufenthalt

Hinweise zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Der Aufenthaltstitel wird grundsätzlich nur in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt.
Die bestehende Regelung zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels in Ausnahmefällen, in Form eines Klebeetikettes im Nationalpass, wird durch den Gesetzgeber derzeit überarbeitet. Auf Weisung des Bundesministeriums des Innern dürfen daher derzeit die Ausländerbehörden, bis zum Inkrafttreten dieser gesetzlichen Neuregelung, keine Aufenthaltstitel im Ausnahmefall mehr ausstellen.

Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei Ihren Planungen.

Der elektronische Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel

Der eAT dokumentiert ausschließlich den aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich.

Unsere Services:

Antragsstellung

Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Zur Beantragung eines eAT schicken Sie bitte Ihre Unterlagen an:

Briefpost E-Mail Fax
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt 54/33-BackOffice
40200 Düsseldorf
abh-backoffice@duesseldorf.de 0211 89-29036

Abholung des eAT

Sie erhalten den eAT nicht sofort, da er durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Bis zur Aushändigung dauert es erfahrungsgemäß drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger. Zur Abholung des eAT ist daher eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kann jemand bevollmächtigt werden.

Bei Beantragung des eAT erhalten Sie eine zehnstellige Vorgangsnummer. Diese brauchen Sie, um telefonisch oder über das Internet abfragen zu können, ob Ihr eAT eingegangen ist. Wenn Ihr eAT im Amt für Migration und Integration bereit liegt, können Sie von montags bis donnerstags von 7.30 bis 15 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr Ihren eAT abholen.