Die Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Die Postexpositionsprophylaxe (PEP)

Die PEP wird nur nach einem ungeschützten Vaginal- oder Analverkehr und nach Nutzung eines HIV-kontaminierten Injektionsbestecks empfohlen bzw. angeboten. Die Entscheidung, ob eine PEP sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Infektionsrisiko ab und erfolgt daher individuell unter besonderer Berücksichtigung der Infektiosität des Sexualpartners. Aus diesem Grund sollten beide Partner die gewählte Notfalladresse gemeinsam aufsuchen, um die geeigneten Maßnahmen abzuwägen. Auch hierbei ist es wichtig, dass Sie möglichst einen klaren Kopf bewahren und versuchen, ruhig zu bleiben.

Auch wenn Sie in dem Moment eines möglichen Infektionsrisikos panisch und verzweifelt sein mögen: Die PEP ist keine generelle Prophylaxe danach. Sie kann erhebliche Nebenwirkungen haben. Sie kann nicht beliebig oft wiederholt werden. Sie ist auch nicht immer erfolgreich. Dennoch bietet sie die bislang beste Chance, eine HIV-Infektion nach einem Kondom-"Unfall" mit dem infizierten Partner zu verhindern.
Die PEP soll möglichst innerhalb von 2 Stunden und muss spätestens 72 Stunden nach einem Risikokontakt begonnen werden. Je früher mit der Behandlung begonnen wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Die hochdosierte medikamentöse PEP-Therapie muss mindestens 4 Wochen konsequent und ohne Unterbrechung durchgeführt werden.

Notfalladressen und Schwerpunktpraxen

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss individuell abgeklärt werden.

Quelle:

Deutsch-österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion, 2013

www.daignet.de

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