Erschließung

Erschließung

Die Bebauung eines Grundstückes ist nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist.

Unter Erschließung sind die Zufahrts- und Zugangswege, die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung zu verstehen.

An die Zugänge und Zufahrten zum Grundstück werden im § 5 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Mindestanforderungen gestellt, um die Benutzbarkeit durch die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr sicherzustellen.

Die Erschließungsanlagen müssen spätestens bis zum Beginn der Nutzung des Gebäudes fertiggestellt sein. Falls Erschließungsanlagen noch nicht vorhanden sind und sie erst für die Baumaßnahme hergestellt werden sollen, so ist eine zeitliche Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen unbedingt erforderlich.

Sofern Ihr Grundstück an einer vorhandenen öffentlichen Straße liegt, können Sie in Düsseldorf in den meisten Fällen davon ausgehen, dass diese Bedingungen erfüllt sind.

Anders verhält es sich möglicherweise bei Vorhaben an Privatstraßen, im Hintergelände, das heißt hinter anderen Grundstücken, oder in den Randgebieten der Stadt.

In jedem Fall sollten Sie sich möglichst frühzeitig beim Bauverwaltungsamt über die Situation Ihres Baugrundstücks informieren, zumal gerade im Hinblick auf die Erschließung auch weitere größere finanzielle Belastungen in Form von Erschließungsbeiträgen auf Sie zukommen können.