Schallschutz

Schallschutz

"Gebäude müssen einen ihrer Lage und Nutzung entsprechenden Schallschutz haben", besagt § 15 Absatz 2 der Landesbauordnung. Für den Schallschutz gibt es staatlich anerkannte Sachverständige, die die Planung in diesem Bereich übernehmen. Viele Entwurfsverfasser, Architekten und Ingenieure sind als solche anerkannt. Beim Schallschutz sind die folgenden vier Fallgruppen zu unterscheiden:

Der Schutz der Nutzer des Gebäudes vor Lärm aus der Umgebung

Neuere Bebauungspläne schreiben für Gebäude, die an stark befahrenen Straßen oder Schienenstraßen errichtet werden sollen, bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm (zum Beispiel eine lärmoptimierte Grundrissgestaltung, Schallschutzfenster, mechanische Belüftung, etc.) vor. Im Bereich rund um den Flughafen sind durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und die Schallschutzverordnung besondere Lärmschutzzonen festgesetzt.

Bei Bauvorhaben, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans liegen, sollten Sie anhand der vom Umweltamt erstellten Karte über die Lärmbelastung der Straßen und Straßenbahnen in Düsseldorf die vorhandenen Schallpegel feststellen. Auf dieser Grundlage kann das Gebäude mit dem notwendigen Lärmschutz versehen werden. Analog ist mit Bauvorhaben an Eisenbahnstrecken zu verfahren.

Schall, der aus dem Gebäude in die Umgebung dringt

Bei der Planung von Objekten, aus denen vermehrt Schall in die Umgebung dringt (zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken) sollten Sie von Anfang an einen Schallgutachter einschalten, damit die erforderlichen Schalldämm-Maßnahmen schon frühzeitig in die Planung einfließen.

Werden Schallschutzmaßnahmen erst nachträglich vorgenommen, führt dies in aller Regel zu höheren Baukosten. Die Genehmigung für solche Objekte erfolgt ohnehin stets mit der Auflage, dass nach Fertigstellung der Nachweis eines Gutachters darüber vorzulegen ist, dass die Anforderungen an den Schallschutz erfüllt sind.

Lärm, den die Nutzer eines Gebäudes in der Umgebung des Gebäudes verursachen

Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob die von einem Vorhaben ausgehenden Störungen (zum Beispiel bei einem Parkplatz einer Gaststätte oder einem Garagenhof) für die Anwohner der Umgebung zumutbar sind. Diese Prüfung kann nur für den jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden. Sie sollten diesen Aspekt auf jeden Fall in Ihre Planung einbeziehen. Hinweise dazu: TA Lärm, VDI 2058.

Schallübertragung zwischen den einzelnen Räumen desselben Gebäudes

In der Deutschen Industrie-Norm (DIN) 4109 sind die Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen festgelegt. Die Anforderungen sind davon abhängig, wie stark der zu erwartende Lärm und wie ruhebedürftig die zu schützende Nutzung ist.

Weitere Informationen: Umweltamt