Wärmeschutz

Wärmeschutz

"Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden sowie den Energieverbrauch senkenden Wärmeschutz haben."

Wie diese Anforderung der Landesbauordnung im Einzelnen zu erfüllen ist, regelt vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV) des Bundes vom 16.11.2001. Zu beachten ist, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung auch bei Renovierung, der Sanierung oder dem Umbau von älteren Gebäuden erfüllt werden müssen (§ 8 EnEV).

Für Baudenkmäler können Ausnahmen zugelassen werden.

Die Wärmeschutzmaßnahmen müssen bereits bei der grundlegenden Planung des Gebäudes berücksichtigt werden. Die entsprechenden Berechnungen stellt der von Ihnen zu beauftragende staatlich anerkannte Sachverständige für Wärmeschutz auf. Viele Entwurfsverfasser, Architekten und Ingenieure sind als solche anerkannt.