Verpflichtungserklärung zum Aufenthalt ab jetzt online beantragen

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Erweiterung des Online-Service-Angebots im digitalen Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf

Das digitale Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf ist seit Juli 2018 online. Neben 40 bereits verfügbaren Online-Diensten können ab Montag, 23. September, auch Verpflichtungserklärungen für einen kurzfristigen und langfristigen Aufenthalt von ausländischen Besucherinnen und Besuchern im digitalen Serviceportal beantragt werden.

"Ich freue mich, dass die Verpflichtungserklärung nun online beantragt werden kann und die Kundinnen und Kunden die Dienstleistung bequem von zu Hause aus nutzen können", erklärt Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration. Das Amt möchte zukünftig in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptamt der Landeshauptstadt Düsseldorf weitere Dienstleistungen online zur Verfügung stellen und arbeitet kontinuierlich am Ausbau der digitalen Services.

Die Verpflichtungserklärung zum Aufenthalt kann im digitalen Serviceportal in der Rubrik "Aufenthalt & Einbürgerung" oder unter folgendem Link: www.duesseldorf.de/service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/129/show online ausgefüllt werden. Die Nutzung des Online-Dienstes wird mit dem PC/Mac oder Tablet empfohlen. Die Nutzung mit dem Smartphone ist zurzeit noch nicht möglich.