Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Genehmigungen für Halteverbotszonen bei Wohnungsumzügen und andere Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr können mit dem entsprechenden Formular auch per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind die Chipkarten für die Schranke am Mannesmannufer. Diese müssen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Alle oben genannten Anträge (außer die Chipkarten für das Mannesmannufer) können auch auf dem Postweg an das Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf gesandt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen werden per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt.

Bewohnerparkausweise werden mittlerweile vom Einwohnermeldeamt ausgestellt. Diese erhalten Sie nicht im Büro für Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement.

Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Das Einwohnermeldeamt erstellt die Bewohnerparkausweise. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohnerinnen und Bewohner kann online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und einen Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin in einem der Bürgerbüros.
Das Amt für Verkehrsmanagement stellt keine Bewohnerparkausweise mehr aus. Hier erfolgt aber weiterhin die Planung und Einrichtung von Bewohnerparkgebieten. Eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Beantragung der Chipkarten für die Schranke am Mannesmannufer

Bereich Mannesmannufer

Beantragung der Chipkarten für die Schranke am Mannesmannufer

Um den Verkehr im Bereich des Mannesmannufers und der Berger Allee in den Abend- und Nachtstunden auf ein notwendiges Maß zu beschränken, wurde die Zufahrt zum Mannesmannufer mit einer Schranke am Beginn der Straße auf Höhe Thomasstraße versehen.

Diese wird montags bis donnerstags sowie sonntags täglich in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr geschlossen. An Freitagen und Samstagen beginnt die Schließzeit um 18 Uhr und endet um 5 Uhr.

Geöffnet werden kann sie mit einer Chipkarte von Anliegerinnen und Anliegern der Straßen Bäckergasse, Bäckerstraße, Berger Allee, Carlstor, Citadellstraße, Hafenstraße, Horionplatz, Mannesmannufer, Orangeriestraße, Rathausufer und Schulstraße.

Hinweis: Bewohnerparkausweise stellt das Einwohnermeldeamt aus

  • Ausnahmegenehmigungen Raum 0.19

    Mo.        7.30 - 15.00 Uhr

    Di. - Fr.  7.30 - 13.00 Uhr

  • Sondernutzungen 0.19a

    Mo.             7.30 - 15.00 Uhr

    Di, Mi., Fr.  7.30 - 13.00 Uhr

    Do.              7.30 - 16.00 Uhr

  • Telefon

    Bewohnerparkausweis

    Einwohnermeldeamt

    0211 89-90141

  • Telefon

    Ausnahmegenehmigungen

    0211 - 89-23602

    Di. und Mi.  8.00 - 15.00 Uhr