Umzüge und Anlieferungen

Einrichten einer Halteverbotszone

Genehmigungen zum Einrichten von Halteverbotszonen für beispielsweise Umzüge oder Anlieferungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden. Die Beantragung sollte mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme erfolgen. In der Regel erfolgt die Zustellung des Genehmigungsbescheides circa 1 Woche vor dem Umzugs- / Anlieferungstermin per E-Mail.

Zu beachten ist, dass die Beschilderung mindestens drei volle Tage vor dem Termin aufzustellen ist. Die Aufstellung der Beschilderung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement, sondern ist vom Antragsteller zu veranlassen. Die entsprechenden Schilder können bei Umzugsspeditionen oder Baustellen-Service-Firmen ausgeliehen werden.

 

Für den Fall, dass die Antragstellung nicht eindeutig ist oder die Angaben unvollständig sind, kann seitens des Amt für Verkehrsmanagement ein Ortstermin durchgeführt werden. Dieser Ortstermin könnte hinfällig werden, wenn der Antragsteller entsprechende Fotos von der Örtlichkeit dem Antrag hinzufügt.

Gebühren

Ausnahmegenehmigung vom Haltverbot

Ausnahmegenehmigungen vom Haltverbot können formlos oder unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden. Die Beantragung sollte mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Für den Fall, dass die Antragstellung nicht eindeutig ist oder die Angaben unvollständig sind, kann seitens des Amt für Verkehrsmanagement ein Ortstermin durchgeführt werden. Dieser Ortstermin könnte hinfällig werden, wenn der Antragsteller entsprechende Fotos von der Örtlichkeit dem Antrag hinzufügt.

Gebühren

Befahren gesperrter Bereich (Fußgängerzone)

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren eines gesperrten Bereiches ausserhalb der offiziellen Lieferzeiten können formlos oder unter Verwendung des entsprechenden Formulars beantragt werden. Die Beantragung sollte mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Gebühren

 

Aufstellen eines Schrägaufzuges

Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von Schrägaufzügen formlos oder unter Verwendung des entsprechenden Formulars nur von ausführenden Firmen beantragt werden. Die Beantragung sollte mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Für den Fall, dass die Antragstellung nicht eindeutig ist oder die Angaben unvollständig sind, kann seitens des Amt für Verkehrsmanagement ein Ortstermin durchgeführt werden. Dieser Ortstermin könnte hinfällig werden, wenn der Antragsteller entsprechende Fotos von der Örtlichkeit dem Antrag hinzufügt.

Gebühren

Umweltzone

Seit dem 15.02.2009 ist in Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet. Daher geben Sie bitte bei Antragstellung an, ob das eingesetzte Fahrzeug über eine Umweltplakette verfügt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss zu der beantragten Genehmigung auch eine befristete Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone erteilt werden.

Gebühren