Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Gesetzliche Grundlagen

Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) unterliegen nahezu alle nach 2004 neu begonnenen Bauleitplanverfahren, d.h. Bebauungs- und Flächennutzungspläne, bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung grundsätzlich einer Umweltprüfungspflicht. Laut Baugesetzbuch sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Neben sozialen und wirtschaftlichen soll vor allem durch umweltschützende Anforderungen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Projekt-Umweltverträglichkeitsprüfung

Foto: Jörg Hempel

Projekt-Umweltverträglichkeitsprüfung

Das UVP-Gesetz als eigenständige Gesetzgrundlage benennt etwa 300 verschiedene Projekttypen, die vor ihrer Realisierung einer Umweltverträglichkeits(vor)prüfung unterzogen werden müssen. Die Auflistung umfasst beispielsweise Kraftwerke, Industriebetriebe verschiedenster Art, öffentliche Infrastrukturvorhaben wie Mülldeponien oder Verkehrswege sowie wasserbauliche Vorhaben. Im Gesetz werden auch Art und Umfang der Prüfung, die zu untersuchenden Schutzgüter und die Beteiligung der Öffentlichkeit geregelt. Das Großprojekt „Wehrhahnlinie“ (Neubau einer U-Bahnstrecke) ist ein Beispiel für ein sogenanntes UVP-Pflichtiges Vorhaben aus Düsseldorf.

Strategische Umweltprüfung (SUP) - Pläne und Programme

Ausschnitt aus dem FNP
Ausschnitt aus dem FNP

Strategische Umweltprüfung (SUP) - Pläne und Programme

Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist nach dem bundesdeutschen UVP-Gesetz für bestimmte Pläne und Programme notwendig, die jeder EU-Mitgliedsstaat in einem festgelegten Rahmen für sich definieren kann. Hier werden in einer frühen Planungsphase die Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. 

In der Bundesrepublik Deutschland ist dies z. B. der Bundesverkehrswegeplan. Auf Landesebene sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Vorplanungen zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) SUP-pflichtig.

Auf kommunaler Ebene muss der für das gesamte Gemeindegebiet geltende Flächennutzungsplan einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. In Düsseldorf existiert ein gesamtstädtischer Flächennutzungsplan, der teilweise an die geänderten stadtplanerischen Entwicklungsziele angepasst werden muss. Bei diesen sogenannten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden die Umweltauswirkungen ebenfalls ermittelt und bewertet und die Ergebnisse in Form von Umweltberichten dargelegt. Die formalen Beteiligungsschritte erfolgen ebenso wie bei Bebauungsplanverfahren auf den gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches.