Erstmalig nach 15 Jahren:

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Gebührenanpassung für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung ab 2023 geplant

Der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) beabsichtigt in der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am Donnerstag, 15. Dezember, die Abwassergebührenkalkulation 2023 beschließen zu lassen. Erstmalig seit 2008 ist eine moderate Anpassung der Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen.

Der seit 2008 unveränderte Schmutzwassergebührensatz soll ab 2023 von 1,52 Euro auf 1,65 Euro je Kubikmeter Frischwasser für die Schmutzwasserentsorgung und der ab 2011 gesenkte Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung soll ab 2023 von 0,98 Euro auf 1,04 Euro je Quadratmeter pro Jahr beziehungsweise bei Gründächern von 0,49 Euro auf 0,52 Euro je Quadratmeter pro Jahr angepasst werden. Selbst unter Berücksichtigung der erhöhten Gebührensätze liegt die jährliche Belastung eines Vier-Personen-Musterhaushalts im Vergleich mit anderen Großstädten auf extrem niedrigem Niveau. Pro Person und Tag entfallen auf die Abwassergebühren weniger als 25 Cent.

Die Kalkulation wurde nach den Vorgaben des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 17. Mai 2022 aufgestellt. Die Vorgaben des OVG NRW, insbesondere beim maximal zulässigen Nominalzins, wirken zunächst kostensenkend. Jedoch ist eine Erhöhung der Abwassergebührensätze auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben notwendig. Die Gründe dafür sind einerseits, dass der SEBD seit Jahren, aufgrund der steigenden Kosten in allen Bereichen, bereits keine Kostendeckung mehr erzielen konnte. Die Kosten konnten nur durch den Einsatz von Eigenkapital ausgeglichen werden, welches Gebührenerhöhungen für einen gewissen Zeitraum vermeiden konnte und für die Zukunft auch weiterhin abmildern kann. Von 2010 bis 2021 sind die Kosten um rund zehn Prozent gestiegen, während die Abwassergebührensätze unverändert geblieben sind.
Andererseits sind die erforderlichen Preisanpassungen bei Betriebs- und Unterhaltungskosten, darunter besonders bei den Energiekosten, in den letzten Monaten und Jahren so stark angestiegen, dass eine moderate Gebührenerhöhung unausweichlich wurde. Die konstant durchgeführten Kosteneinsparungen können die Auswirkungen dieser Preisanstiege nicht mehr kompensieren. Für die Zukunft wird der SEBD die Optimierung von Betriebsprozessen weiterhin im Fokus haben. Damit der SEBD auch zukünftig möglichst stabile Abwassergebühren aufweisen kann, ist eine moderate Gebührenanpassung zwingend erforderlich.

Die beabsichtigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) durch den Landesgesetzgeber war zum Zeitpunkt der Aufstellung der vorgelegten Kalkulation der Abwassergebühren 2023 noch nicht beschlossen.