Formelles Planverfahren

D.Port - Reisholzer Hafen

Anlass

Im Rahmen des "Masterplans Industrie" wurde 2011/2012 von der IHK zu Düsseldorf, dem Industriekreis Düsseldorf und der Landeshauptstadt Düsseldorf die Projektidee D.Port entwickelt. Mit seiner hervorragenden Lage und der Anbindung an Wasser, Schiene und Straße könnte das Potenzial des bestehenden Reisholzer Hafens ausgeschöpft und das großräumige Areal behutsam zu einem trimodalen Umschlagplatz sowie zu einem der modernsten Binnenhäfen Europas ausgebaut werden. Ein funktionierender und kapazitätsstarker Hafenumschlagplatz bildet zudem das notwendige Rückgrat für die regionale und insbesondere für die Düsseldorfer Industrie. Dieser industrielle Standortvorteil würde die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf nachhaltig sichern.

Plangebiet

Das ca. 108 ha große Plangebiet befindet sich am Nordufer des Rheinbogens Reisholz im Stadtteil Holthausen.

Luftbild mit Umring
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Es wird begrenzt durch die Münchener Straße im Norden, der Bonner Straße im Osten sowie den Straßen "Am Trippelsberg", "Wiedfeld" und "Karweg" im Westen. Die südliche Grenze bildet der Rhein.

Das Plangebiet zählt zu den traditionellen Produktions- und Arbeitsstandorten mit großer Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung im Düsseldorfer Süden und umfasst u.a. den Ende des 19. Jahrhunderts in Betrieb genommenen Reisholzer Hafen.

Bebauungsplan

Es ist vorgesehen, die Planungsziele im Rahmen einer zweistufigen Machbarkeitsstudie und in dem Bebauungsplanverfahren 09/013 zu konkretisieren. In einem neuen Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 der Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung Hafen südlich der Straße Am Trippelsberg ausgewiesen werden. Ferner wird beabsichtigt, die bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe nördlich der Straße Am Trippelsberg zu sichern und neues Planungsrecht für gewerblich-industrielle Nutzungen und dem zukünftigen Hafenbetrieb unterstützende Nutzungen zu schaffen. Die weiteren Nutzungen und bauliche Anlagen innerhalb des gesamten Plangebiets sollen als Bestand berücksichtigt und gegebenenfalls fortentwickelt werden. Die entstehende Nahtzone zwischen den bestehenden Wohngebäuden Am Trippelsberg und dem zukünftigen Hafen soll wohnverträglich gestaltet werden.

Das frühere Planungsziel, den geplanten Netzschluss des überregionalen rheinbegleitenden Fuß- und Radweges zu verwirklichen, um die großräumigen Natur- und Naherholungsgebiete Himmelgeister Rheinbogen und Urdenbacher Kämpe miteinander zu verbinden, wird weiterverfolgt. Dementsprechend ist vorgesehen, dem Radverkehr eine attraktive Umfahrung des Hafengebiets zu ermöglichen.

Vor Ort hat sich eine Bürgerinitiative gegen diese Planungsabsichten gegründet. Es stellte sich die Frage, ob im Rahmen eines Mediationsverfahrens gem. § 4b BauGB ein breiterer gesellschaftlicher Konsens erzielt werden kann. Im Rahmen einer Sondierungsphase wurde die Bereitschaft der beteiligten Akteure zur Teilnahme an einer planungsbegleitenden Mediation geprüft.