Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Stadt Düsseldorf macht von ihrem Recht nach § 19 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) Gebrauch, die Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres und gegebenenfalls der Vorjahre an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung anzupassen.

Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag (Formular) sind entweder:

  • eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen
    oder
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Bei Fragen zur Gewerbemeldung:  Gewerbemeldestelle

Beantragung

Sie können aber zwecks schnellerer Bearbeitung, das Formular, nachdem es ausgefüllt und unterschrieben ist, per Mail oder Fax mit der/ den Anlagen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter übermitteln.

Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.

Die Dienstleistung kann formlos, jedoch nicht telefonisch beantragt werden.

Die Beantragung ist kostenfrei.

Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung

Versendung von Steuerbescheiden

Gewerbesteuermessbescheide werden ab sofort unmittelbar von der Finanzverwaltung versandt.

Gewerbesteuerbescheide werden von der Stadtverwaltung Düsseldorf versandt.

Änderung bei der Bescheiderteilung

Hebesätze für Realsteuern

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist in der Regel Teil der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens im Rat beraten und abschließend beschlossen. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung in der Dezember-Ratssitzung des Vorjahres. Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates ist vor Bekanntmachung zunächst die Aufsichtsbehörde zu beteiligen. Ein genaues Datum für die Bekanntmachung steht daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Der Hebesatz für das Jahr 2024 beträgt 440 %.

Die Hebesätze für die vergangenen Jahre finden Sie im folgenden Download:

Hebesätze für Realsteuern

 

Kontaktinformationen

Kontaktinformationen

Bei Adressänderungen oder allgemeinen Informationen wenden Sie sich bitte an:

Veranlagung
Bezeichnung Name Telefon
A, G, X Frau Neumann 0211 - 8928656
C, L, W Frau Franz 0211 - 8928689
D, I, N, sonstige Frau Thönnissen 0211 - 8928665
B, E, U Frau Olejnik 0211 - 8928686
H, O Frau Winter 0211 - 8928690
DTA ohne Kassenzeichen, ­Sonderaufgaben Herr Staus 0211 - 8928669
F, K, Q, Z Herr Heusgen 0211 - 8928618
P, R, V Frau Abshof 0211 - 8928664
M, T, Y Frau Köhnke 0211 - 8928681
S, J Frau Ringel 0211 - 8928497

 

Bei Stundungen, Erlassanträgen und Aussetzung der Vollziehung wenden Sie sich bitte an:

Sachbearbeitung
Bezeichnung Name Telefon
B, J, M, U Frau Bondorf 0211 - 8928662
D, F, G, L, O, V, W, Y, Sonderzeichen & Zahlen Frau Gruszka 0211 - 8921103
A, I, N, Z Frau Beizermann 0211 - 8928659
E, K, P, Q, R, X Frau Gers 0211 - 8928663
C, H, S, T Frau Yesildal 0211 - 8928660
Haftungsprüfung Frau Stolzmann 0211 - 8928641
Baustellensachbearbeitung Frau Kekec 0211 - 8921702
Baustellensachbearebitung Herr Scholz 0211 - 8928699