Informationen zur Vergnügungssteuer

Informationen zur Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Erhebung in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert.

In Nordrhein-Westfalen ist den Gemeinden das Recht Steuern zu erheben, wie z. B. der Vergnügungssteuer, durch das Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung und der jeweiligen örtlichen Satzung eröffnet.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Neufassung vom 19.12.2023.

Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Kontaktinformationen

Kontaktinformationen

Bezeichnung Name Telefon
A - B, U Frau Schmitz 0211 - 8928697
C - H Frau Aydin 0211 - 8928648
I - O Frau Winkler 0211 - 8928661
P - T Frau Bayer 0211 - 8928658
V - Z, Sonderzeichen Frau Herder 0211 - 8928677