Ferientermine
Nach § 7 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres. In einzelnen Schulstufen oder Schulformen kann das Schuljahr auch in Semester oder andere Zeitabschnitte gegliedert sein.
Die Ferienordnung wird vom Schulministerium festgelegt. Neben den landesweiten Ferien sieht sie auch bewegliche Ferientage vor, über deren genaue Termine die Schulkonferenz entscheiden kann.
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.11.2014 wurden die Ferien bis zum Schuljahr 2023/24 festgelegt.